Die Notenausgabe.

Die Notenausgabe

als wichtigstes Passivgeschnft der Reichsbank,

ie Ausgabe der Banknoten ist das wichtigste Passivgeschäft der Reichsbank, dasjenige, durch welches sie ihren besonderen Charakter erhält, an welches sich ihre übrigen Passivgeschäfte anschließen und durch welches die Art ihrer

Aktivgeschäfte bedingt wird.

Das Recht der Notenausgabe ist ein Privilegium, an dessen Verleihung die ein­gehende gesetzliche Regelung der Geschäftsthätigkeit der Bank und die weitgehende Betheiligung des Reichs an ihrer Verwaltung und ihrem Reingewinn in der Hauptsache anknüpft. Darin, daß die Banknoten täglich fällige Verbindlichkeiten sind und für die Volkswirthschaft eine ähnliche Bedeutung haben, liegt ihre Verwandtschaft mit den Giroguthaben, und hierdurch ist der Ausbau des Giroverkehrs, des nach der Noten­ausgabe wichtigsten Passivgeschäfts der Reichsbank, angeregt und wesentlich gefördert worden. Wenn die Banknote ihre Funktionen erfüllen und nicht mehr schaden als nützen soll, so ist es nothwendig, daß die Banken ihre Notenausgabe, soweit sie ihren Metallvorrath übersteigt, nur zur Gewährung von kurzfristigem Kredit verwenden, so daß sich aus ihrer Anlage von selbst ein rascher Rückfluß von Mitteln zur Einlösung der jederzeit fälligen Verbindlichkeiten ergiebt. Auf Grund dessen beschränkt das Bankgesetz die Aktivgeschäste der Reichsbank im Wesentlichen aus die Gewährung kurz­fristigen Kredits.

Wie die Verfassung und der Geschäftskreis, so beruht auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Reichsbank in erster Reihe auf dem Recht der Notenausgabe^ dieses Recht setzt sie in den Stand, den Geldumlauf innerhalb gewisser Grenzen den Schwankungen des Geldbedarfs anzupassen, es macht sie zur letzten Geldquelle für die deutsche Volkswirthschaft und giebt ihr dadurch einen gewissen Einfluß auf den Geldmarkt und seine Umsätze, der sie befähigt, sowohl auf deu inneren Geld­bedarf als auch auf die auswärtigen Beziehungen des deutschen Geldwesens regulirend einzuwirken.