Die Diskontpolitik.
Vorbemerkungen.
ie wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe der Vaukverwaltung ist, die Begriff und Be> möglichste Ausgleichung der Schwankungen des Geldbedarfs zu vereinigen dn.t.mgdcrDiskont mit der Rücksicht darauf, daß die Bank jederzeit im Stande sei, ihre Noten einzulösen und ihren sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die Rücksicht auf die eigene Zahlungsfähigkeit der Bank fällt zusammen mit der Sorge um die Aufrecht- erhaltuug der Reichswährung. Denn die von der Neichsbank ausgegebenen Noten bilden einen so großen Theil des gcsammten deutscheu Geldumlaufs, daß die Verweigerung ihrer ' Einlösung gegen vollwerthiges Geld und ihre daraus entstehende Entwerthung den Zu- sammenbruch des deutschen Geldwesens herbeiführen müßte. Es sei gestattet, dies zunächst theoretisch etwas weiter auszuführen.
Die Deckung der von der Neichsbank ausgegebenen Noten besteht nach den Vorschriften des Bankgesetzes in kursfähigem deutschem Geld uud Gold in Barren oder ausländischen Münzen, in Reichskassenscheinen und in diskontirten Wechseln von höchstens dreimonatlicher Berfallzeit (vergl. S. 39, 75). Für die Deckung der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten besteht eine solche Vorschrift nicht,- hier kommen außer der für die Noten vorgeschriebenen Deckung auch Note» anderer deutscher Notenbanken, diskoutirte Effekten und Lombarddarlehne in Betracht.
Von diesen Deckuugsmitteln ist mir der Metallvorrath unmittelbar verwendbar zur Noteneinlösung und zur Auszahlung zurückgeforderter Guthaben. Die Bcmk muß deshalb darauf sehen, daß zwischen ihrem Metallvorrath einerseits, ihrer Notenausgabe und ihren sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten andererseits stets ein Verhältniß bestehe, das ihr ermöglicht, allen zu erwartenden Anforderungen gerecht zu werden. Das Bankgesetz schreibt vor, daß mindestens ein Drittel des Notenumlaufs der Reichsbank durch Metall und Reichskafseuscheine gedeckt sein muß, und zieht für
16'