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Die Reichsbank : 1876-1900
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18.. Erstes Halbjahr.

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18. . Zweites Halbjahr.

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Der Inhaber dieses Scheins empfängtgegen Rückgabe desselben

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Der Inhaber dieses Scheins empfängtgegen Nnckgabe desselben

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auf die für das Jahr .... festzu-setzende Dividende des Reichsbank-autheils ^ als erste halbjährigeAbschlagszahlung

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auf die für das Jahr ---- festzu-setzende Dividende des Neichsbank-antheils ^ U als zweite halbjährigeAbschlagszahlung

Siebenundscchu'g Mark füufziji Pfennig

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Sicbennndscchzig Mark fünfug Pfenniq

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bei der Ncichsbank - Hauptkasse undsämmtlichen Neichsbankhauptstellen undBankstcllcn.Berlin , den w, 18..

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bei der Reichsbank-Hauptkasse undsämmtlichen Neichsbankhauptstellen undBankstellen.Berlin , den w. 18..

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Reichsbank - Direktorium.

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Reichsbank-Direktorium.

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^)er Inhaber dieses Scheins empfängt gegen Rückgabe desselben auf die für dasJahr 18.. festgesetzte Dividende des Bankantheils

.M--die Restzahlung

bei der Neichsbank-Hauptkasse und bei sämmtlichen Neichsbankhauptstellen undBankstellen.

Der Betrag derselben, sowie die Zeit der Zahlung werden von dem

Reichskanzler öffentlich bekannt gemacht (Bankgesetz Z§ 24, 32 a, Statut §Z 15,21, 30).

Berlin , den w, 18..

Reichsbank - Direktorium.

(I.. 8.)

Archivar: Buchführer: