DruckeAuftragsdigitalisierungAllgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und ErgänzungsgesetzenStunde
Thema

  • Stunde

    h
    Eine Stunde ist eine messbare Zeiteinheit und entspricht genau 60 Minuten bzw. 3600 Sekunden.