Drucke → Auftragsdigitalisierung → → Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und EinführungsgesetzLadeschein
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Ladeschein
Binnenkonnossement / Flusskonnossementvom Frachtführer ausgestellte Urkunde, die die Verpflichtung zur Ablieferung des Transportgutes verbrieft (§ 444 HGB); gebräuchlich nur i. d. Binnenschifffahrt