Entstanden im Zuge der Reichseinheit 1879 und zuständig für den Stadtkreis Berlin. Untergebracht in dem von 1896 bis 1905 erbauten Gebäudekomplex im Bezirk Mitte, Grunerstraße/Ecke Neue Friedrichstraße (heute Littenstraße). 1933 wurden die drei Berliner Langerichte (I, II und III) zu einem gemeinsamen "Landgericht Berlin" zusammengelegt. Von 1945 bis 1990 wurden wegen der Spaltung der Stadt getrennte Landgerichte in Ost- und in Westberlin gebildet. 1990 Wiedervereinigung zu einem gemeinsamen "Landgericht Berlin".
Namensvarianten
Preußen. Landgericht Berlin 1 ; Königliches Landgericht Berlin 1 ; Königlich Preussisches Landgericht Berlin 1 ; Preußen. Landgericht Berlin (1)