Einleitung.
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vergrößert^), während die Summe der Kontingente der Privatnotenbanken nur noch91,6 Millionen Mark beträgt.
Wichtiger als dieser Zuwachs war für die Stellung der Neichsbank, daß siealsbald ihre Filialen über ganz Deutschland ausdehnte. Wie stark außerhalb Preußensdas Bedürfniß nach dem Anschluß an eine Zentralbank war, geht daraus hervor,daß bereits im Jahre 1875 aus diesen Gebieten, namentlich aus Sachsen, zahlreicheWünsche an die Preußische Bank herantraten, welche auf die Errichtung von Filialenbereits vor dem Inkrafttreten der neuen Bankverfassung gerichtet waren. Dasselbe Gesetzvom 27. März 1875, das die preußische Regierung zum Abschlüsse des Vertrages über dieAbtretung der Neichsbank ermächtigte, ertheilte auch der Preußischen Bank , welche bisheraußerhalb Preußens nur in Elsaß-Lothringen uud Bremen auf Grund besonderer GesetzeZweiganstalten errichtet hatte, für die kurze Zeit, die sie noch als solche existirte, dieihr bisher nicht zustehende Befngniß, Zweiganstalten im ganzen Reich zu errichten, undvon dieser Befugniß wurde sofort Gebrauch gemacht, nicht nur für Sachsen, sondernauch für Hessen, Baden, Braunschweig und Neuß ä. L. Nach dem 1. Iauuar 187(>kam das gesammte übrige Deutschland hinzu.
Von entscheidender Bedeutung für die Stellung der Reichsbank in der deutschen Bankverfassung ist jedoch der Umstand, daß die Privatnotenbanken ihrer ganzen Ge-schäftsführung nach mehr und mehr aufgehört haben, einen bestimmenden Einfluß aufdie Regelung des Geldverkehrs und auf die internationalen Beziehungen unseres Geld-wesens zu üben. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben fiel mehr und mehr derReichsbank zu.
Die Reichsbauk ist der letzte Rückhalt des inneren deutschen Geldverkehrs. Siebefriedigt jede Steigerung des an sie herantretenden Geldbedarfs aus eigenen Mittelndurch eine Vermehrung ihrer Notenausgabe, auch wenn diese ihr steuerfreies Kontingentweit überschreitet, während sie auf der anderen Seite durch die Festsetzung ihres Dis-kontsatzes den Geldbegehr regulirt und einer allzu starke» Ausdehnung ihres Noteu-umlaufs entgegenwirkt. Sie lehnt sich weder an andere Banken an, noch rediskontirtsie Wechsel -— wie die Privatnotenbanken —, um auf diese Weise ihre Anlage zu ver-mindern und ihre Betriebsmittel durch Inanspruchnahme Dritter zu verstärken.
Ebenso liegt die Überwachung der auswärtigen Beziehungen des deutschen Geld-wesens ausschließlich in den Händen der Reichsbank. Sie ist bestrebt, einen ausreichendenGoldvorrath zu halten, aus welchem jederzeit der etwa vorhandene Ueberschuß unsererVerpflichtungen an das Ausland beglichen werden kann, ohne daß unsere Währung dadurch
') Nach der Banknovelle vom 7. Juni 1899 ist es auf 450 Millionen Mark erhöht «vergl. S. 217 ff.j.