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Einleitung.
eine Erschütterung erfährt. Sie ist andererseits, in Folge der Bestimmung des Bankgesetzesüber den Goldankauf, diejenige Stelle, welcher das vom Auslande kommende Gold inerster Reihe zufließt. Sie übt schließlich durch die Festsetzung ihres Diskontsatzes, ebensowie auf den inneren Kreditbegehr, so auch auf die internationalen Goldbewegungeneinen gewissen regulirenden Einfluß aus. Dies wurde von den Privatnotenbanken bereitsim Jahre 1887 anch formell anerkannt durch Abschluß einer Vereinbarung, mittels welchersie sich verpflichteten, nicht unter dem Satze der Reichsbank zu diskontiren^), sobald dieseeinen drohenden Goldabfluß signalisirt.
Wie die Reichsbank im Einzelnen ihre Ausgaben zu lösen gesucht hat, wird imFolgenden dargestellt werden.
-) Vergl. jetzt Art. 7 der Banknovelle vom 7. Zuni 1899.