Die Verwaltungsorganisation.
nichts weiter als eine gesetzliche Vollmacht. Nur bei der Hauptbank in Berlin mitihrem Bezirk ist eine solche Übertragung der Befugnisse nicht erfolgt. Das Reichsbank-Direktorium vereinigt hier vielmehr zweierlei Funktionen in sich: die Gesammtleitung derNeichsbank und die örtliche Leitung der Niederlassung Berlin .Die Hauptbank. Die Thätigkeit des Reichsbank-Direktoriums als Spitze der Zentralverwaltung
für die ganze Bank äußert sich nicht nur in der anordnenden Thätigkeit, in dem Erlaßder Dienstverfügungen und der Aufstellung der Geschäftsbedingungen nach Maßgabe derGesetze und Verordnungen sowie der Weisungen des Reichskanzlers, sondern auch in derverantwortlichen Oberleitung des Geschäftsbetriebes selbst. Alle Handlungen, die sichauf die Reichsbank als Ganzes beziehen, ferner alle, denen eine irgendwie größereBedeutung innewohnt oder die über den Rahmen des gewöhnlichen Verkehrs hinaus-gehen, wie er in den Dienstinstruktiouen abgegrenzt ist, sind dem Neichsbank-Direktoriumvorbehalten, während zahlreiche andere Gegenstände zwar von den Bankanstaltenbearbeitet werden, aber der Genehmigung des Reichsbank-Direktoriums in jedem einzelnenFalle bedürfen. Indessen unterliegen die Bankanstalten, auch da wo ihnen selbständigeBefugnisse übertragen sind, der Ueberwachung seitens der Zentralbehörde, welche durchBerichte und Nachweisnngen über den Geschäftsgang dauernd unterrichtet ist und sichdurch besondere Organe, mitunter auch durch Vornahme von Revisionen von dessenOrdnungsmäßigkeit überzeugt.
Das Reichsbank-Direktorium ist ein Kollegium, mit einem Präsidenten an derSpitze, seit 1887 auch mit einein Vizepräsidenten, serner mit sechs weiteren Mit-gliedern. Präsident und Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag desBundesraths, die Mitglieder nach Anhörung des Zentralausschusses, vom Kaiser aufLebenszeit ernannt. Der Besoldungs- und Pensions-Etat des Direktoriums wird jährlichdurch den Neichshaushalts-Etat festgesetzt.
Die Verbindung der Funktionen als Zentralverwaltungsstelle mit der Geschäfts-leitung sür den Bankbezirk Berlin verfolgt den Zweck, dem Reichsbank-Direktoriumdie unmittelbare Fühlung mit der Praxis des Geschäftsverkehrs und der Technik desDienstes zu sichern. Diesem Zwecke dienen ferner zwei besondere Einrichtungen, diezugleich geeignet sind, der Zentralbehörde über die Gestaltung der allgemeinen Geschäfts-lage innerhalb der verschiedenen Bankbezirke zuverlässige, auf eigenen Wahrnehmungender Reichsbankorgane beruhende Mittheilungen zu verschaffen. Zunächst sind es dieBerichte über die Lage von Handel und Industrie, die von den selbständigen Bank-anstalten regelmäßig zweimal, von den Nebenstellen einmal jährlich dem Präsidentendes Neichsbank-Direktoriums erstattet werden, sodann die jährlich je einmal an ver-schiedenen Orten meist unter Vorsitz des Präsidenten stattfindenden Konferenzen der