Die VerwaltungsmMnislitivn,
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derjenigen selbständigen Bankanstalt, der die Nebenstelle bisher untergeordnet war. Inzahlreichen Bezirken hat sich im Laus der Zeit der Geschäftsverkehr der Reichsbank soausgebreitet und bei gleichzeitiger Steigerung der Arbeitslast so intensiv gestaltet, daßden selbständigen Bankanstalten vielfach die Uebersicht über ihren eigenen unmittelbarenBezirk wie über den ihrer blühenden und sich immer mehrenden Nebenstellen außer-ordentlich erschwert ist. Namentlich wegen der oft recht komplizirten Kreditverhältnisseeines Bezirks, deren genaue Beobachtung für die Reichsbank die allergrößte Bedeutunghat, war und ist gegebenen Falles eine Theilung zu groß gewordener Bezirke unbedingterforderlich. Bei Gründung der Reichsbank wurden, sofern selbständige Kommanditender Preußischen Bank vorhanden waren, diese als Neichsbankstellen übernommen, imUebrigen eiue Reihe von Stellen neu errichtet. Im Lauf der 25 Jahre sind,abgesehen von den Stellen, welche im Jahre 1876 errichtet worden sind, noch diejenigenin Stolp (1877), Cottbus (1883), Cösliu (1889), Duisburg (1892), Wiesbaden (1894),Bochum (1896), Darmstadt (1897), Planen (1897), Hildesheim, Ulm (1898),Freiburg (1899), Schweidnitz, Allenstein, Insterburg, Barmen und Fulda (1900)hinzugetreten.
Die Eintheilung, die 1876 vollauf gerechtfertigt und ausreicheud erscheinen mußte,war es in späteren Iahren nicht mehr. Es liegt aber auf der Hand, daß die in derZunahme der Bevölkerung und der dauernden geschäftlichen Entwickeluug begründetesteigende Belastung mancher Stellen sich in Zeiten der Hochkonjunktur besonders fühlbarmachen mußte. Die gewaltigen Umsatzziffern und großen Gewinne mancher Bankbezirkebrachten dies auch zahlenmäßig zum Ausdruck. Gerade die letzten Jahre des wirthschaft-lichen Aufschwungs haben daher besonders zu Veränderungen in der territorialenOrganisation der Reichsbankstellen Anlaß gegeben. Während in der ersten Hälfte der25 jährigen Periode die Zahl der selbständigen Bankanstalten nur um zwei zugenommenhat, hat sie sich in der zweiten Hälfte um nicht weniger als 14 vermehrt, von denenallein 11 auf die letzten 5 Jahre entfallen.
Die Errichtung der Unteranstalten ist lediglich Sache des Neichsbank-Direktoriums/sie erfolgt überall da, wo eiu Bedürfuiß dazu vorliegt. Nicht immer ist indessen schonvon vornherein mit einiger Sicherheit festzustellen, ob und in welcher Weise der Verkehran einer neuen Nebenstelle sich entwickeln wird. In Rücksicht auf die hohen Kostender Errichtung nnd Unterhaltung, zugleich auch, um bei den maßgebenden Kreisen desbetreffenden Ortes eine ernste Prüfung der — erfahrungsgemäß von diesen stets leichtbejahten — Bedürfnißfrage zu veranlassen, hat das Neichsbank-Direktorium seither inzweifelhaften Fällen immer gewisse von deu städtischen Behörden oder den Handelskreisenzu erfüllende Bedingungen gestellt/ doch haben dieselben, da sie fast immer nur für eine