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Die Verwaltungsorganisation.
Erwähnt seien an dieser Stelle als fernere von den Reichsbaukhauptstellen undReichsbankstellen ressortirende Unteranstalten die wenigen, nnr in den nördlichen undöstlichen preußischen Provinzen bestehenden Waarendepots, die indessen fast nur zurVorbereitung und Vermittelung von Lombardgeschäften dienen (vergl. S. 110).
Die äußere Organisation der Reichsbank, die Vertheilung ihrer Zweig-anstalten auf das ganze Reichsgebiet, war zum größten Theil durch die PreußischeBank gegebe«. Die nothwendigen Aenderungen auf diesem Gebiete waren fast nurbedingt durch die Erweiteruug des Geschäftsgebiets auf das ganze Reich und selbst indieser Beziehung hatte die Preußische Bank ihrer Nachfolgerin wesentlich vorgearbeitet,indem sie auch außerhalb Preußens schon vor 1875, hauptsächlich aber in diesemJahre selbst im Hinblick auf die bevorstehende Umwandlung an zahlreichen Orten,nämlich in Elsaß-Lothringen, Sachsen, Baden, Hessen , Brannschweig, Neuß ä, L. undBremen Zweiganstalten eröffnet hatte.
Was zunächst die Neichsbankhauptstellen anlangt, so erfolgt deren Errichtungauf Antrag des Reichskanzlers durch den Bundesrath. Nach der ausdrückliche»Bestimmung des Gesetzes sind sie nur an größeren Plätzen zu errichten. Innerhalbdieses Nahmens ging man davon aus, daß jeder größere Bundesstaat und jedepreußische Provinz eine Reichsbankhauptstelle bekommen solle. Demgemäß wurden dienach dem gleichen Grundsatz errichteten preußischen Bankkontvre in Hauptstellen umge-wandelt, nur mit der Abweichung, daß mit Rücksicht auf den örtlichen Geschäftsverkehran Stelle von Münster Dortmund , an Stelle von Altona Hainburg eine Hauptstelleerhielt. Die Provinz Schleswig-Holstein, deren Geschäftsverkehr damals noch wenigentwickelt war, bekam keine eigene Hauptstelle, wurde vielmehr derjenigen in Hamburg angegliedert. Für die übrigen Staaten wurden entsprechend München, Leipzig , Stuttgart,Mannheim, Bremen und Straßburg zum Sitz vou Hauptstellen bestimmt. Unter demgleichen Gesichtspunkte wurde im Jahre 1879, nach der Theilung der Provinz Preußen in Ost- und Westpreußen, die Reichsbankstelle Danzig in eine Reichsbankhauptstelleumgewandelt.
Die Errichtung von Reichsbankstellen erfolgt durch deu Reichskanzler, regel-mäßig auf Antrag des Reichsbank-Direktoriums/ besondere Erfordernisse stellt das Gesetzdafür nicht auf. Seit Vollendung eines das ganze Deutsche Reich umfassenden Filial-netzes sind Reichsbankstellen nur noch durch Umwandlung von Nebenstellen entstanden,da an Orten, die bis dahin noch nicht Bankplätze waren, nach Maßgabe ihresVerkehrs immer zuerst Unteranstalten errichtet worden sind. Maßgebend für eine solcheUmwandlung ist zunächst die Bedeutung des Platzes selbst/ hauptsächlich aber ist entscheidenddie Rücksicht auf die Größe des Bezirks und den dadurch bedingten Umfang der Geschäfte