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Die Reichsbank : 1876-1900
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Der Giro- und Abrechnungsverkehr,

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Die Abrechnungsstellen.

Eine überaus wichtige Ergänzung hat der Giroverkehr erfahren durch die von der Die Auf^de»Neichsbank angeregte und durchgeführte Organisation des Abrechnuugswcseus (erring'). ^ 'vertchr'"''^'Die Erleichterung der Zahluugsausgleichungen kann durch den Giroverkehr nur soweitin vollem Umfang erreicht werden, als der Zahlungsverkehr bei einer einzigen Bankkonzentrirt ist. Die Ersetzung der Barzahlung durch Umschreibung im Wege des Giro-verkehrs ist nur möglich zwischen den Kunden einer und derselben Bank Wo aber aneinem Platze mehrere große Banken, jede mit einer zahlreichen Klientel, sich in dieVermittelung der Geldgeschäfte theilen, da ist der Giroverkehr nicht ausreichend. Hierhandelt es sich darum, im Wege der Skontration die Ausgleichung der zwischen einerAnzahl von Banken fort und fort entstehenden Forderungen und Zahlungsverpflichtungenzu erleichtern. Eiu solches Bedürfniß hat sich frühzeitig da fühlbar gemacht, wo dasPublikum seine Kafseuführung in großem Umfange den Bauken anvertraut und diemeisten Zahlungen nicht in Baargeld, sondern in Checks auf seinen Bankier leistet.Das trifft vor Allem für England nnd die Vereinigten Staaten von Amerika zu, unddeshalb ist es iu diesen Ländern frühzeitig zu eiuer Organisation des Abrechnungs-verkehrs gekommen (Clearinghäuser).

^n Deutschland dagegen hat sich der Checkverkehr nnr langsam entwickelt/ erdringt bei uns, von Hainburg abgesehen, bei Weitem nicht in dem Maße in diekleinen Geschäftskreise ein, in welchem sich das Verständniß für einen sinngemäßenGebrauch der Girocinrichtungen der Neichsbank ausgebildet hat. Die Ursache dieserEntwickelung liegt zum Theil eben darin, daß die bankmäßige Organisation des deutschenZahlungsgeschäfts überwiegend aus die Girocinrichtungen der Neichsbank gegrüudet ist,. in deren ausgebreitetem Wialnetz das Uebertragungsverfahren eine kräftige Stütze findet.

Als ein ferneres Hemmnis; der Entwickelung erweist sich audanernd der Mangeleines deutsche» Checkgesetzes. Die mit Rücksicht auf die Bedentnng einer gesetzlichenRegelung dieser Materie unternommenen, ans den Erlaß eines Checkgesetzes gerichtetenSchritte haben den gewünschten Erfolg bisher nicht gehabt.

Durch diese Verhältnisse ist in Deutschland die planmäßige Einrichtung eines Die ErrichtungAbrechnuugsverkehrs verzögert worden, bis im Jahre ^1883 die Neichsbank bei der Abrechtoben geschilderten weiteren Ausbildung ihres Giroverkehrs die Gelegenheit ergriff, die stellen in Deutsch Begründung von Abrechnungsstellen in die Wege zu leiten (vergl. Tab. 41). DasPrinzip dieser Einrichtung besteht darin, daß die Vertreter der betheiligten Banken sichan einem bestimmten Orte (der Abrechnungsstelle) zu bestimmter Zeit treffen, ihre Wechsel,Checks, Rechnungen u. s. w. gegenseitig austauschen uud uach zu Hause vorgenommener

land.