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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
72
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Der Girv> und Abrechmuigsvertchr.

die Zahlungsausgleichungen von Ort zu Ort im Wege des Giroverkehrs durch Um-schreibung in den Büchern der Bank statt, während dort diese Ausgleichungen durchUebersendung von Checks erfolgen, die im Wege der Abrechnung zur Einlösunggelangen.

Giroverkehr und Abrechnnngsstellen ergänzen sich gegenseitig zu einer geschlossenenEinheit. Der gesammtc Zahlungsverkehr, soweit er durch die Hände der bei den Ab-rechnnngsstellen betheiligten Banken geht, ist wirksam zusammengefaßt, und, soweit ersich nicht in sich selbst kvmpensirt, findet er seine letzte Ausgleichung auf den Girokontender Neichsbank.

Der Depositen- und Anweisungsverkehr.

Neben dem Giroverkehr betreibt die Neichsbank noch eine Reihe verwandter Passiv-geschäfte, deren Bedeutung jedoch in Folge der Entwickeluug des Giroverkehrs mehr undmehr in den Hintergrund gedrängt worden ist.Annahnuvv»Ocpo Die Annahme unverzinslicher Depositengelder ist der Reichsbank wie die

Annahme von Girogeldern unbeschränkt gestattet, diejenige von verzinslichen dagegennur bis zum Betrage des Grundkapitals und des Reservefonds (vergl. Anl. 1 § 13 Ziff. 7).^n dem Vertrag über dieAbtretung der PreußischenBank an dasReich vom 17./18. Mai 1875waren die seit dem 5, Oktober 184t) bestehenden Rechte und Verpflichtungen der Bank,betreffend die Beleguug von Geldern der gerichtlichen Depositoricn, der Kirchen, Schulen,Hospitäler, milden Stiftungen und öffentlichen Anstalten vorbehaltlich beiderseitigerKündigung auf die Neichsbank übertragen worden. Auch nahm diese anfänglich, wiefrüher die Preußische Bank , freiwillig verzinsliche Depositen von Vormündern, Pflegernund Privatpersonen an. Der Zinsfuß war für die verschiedenen Gattungen dieserDepositen verschieden nnd belicf sich auf 2 bis 8 Prozent. Schon am I. Februar 187t>wurden jedoch der Neichsbank seitens der preußischen Staatsregierung die gerichtlichenDepositen gekündigt. Wie bereits erwähnt (vergl. S. 51), war die Entziehung dieser Mitteleiner der Gründe, welche ans die schleunige Reorganisation des Giroverkehrs hinwirkten.7w Folge der raschen Entwickelung dieses neuen Geschäftszweigs und des damit ver-bundenen Zuströmens unverzinslicher Gelder hatte die Bank ihrerseits für die ihrverbliebenen verzinslichen Depositen bald keine rechte Verwendung mehr. Am 26. No-vember 1878 machte sie deshalb bezüglich dieser von ihrem Kündigungsrechte gegenüberder preußischen Staatsregierung Gebrauch, und die vorhandenen Bestände gelangtenim ^'aufe des Jahres t>^7!> zur Rückzahlung. Seitdem hat die Neichsbank nur nochunverzinsliche Depositen.