Die Bcnikiwvcllc vvui 7. Juni I^!»!) al? Evgclniis; dcv ^'iSH«!gcn EntwiMiuig, 22',
von der Preußischen Bank ausgegebenen auf Markwähruug lautcudcn Noten, von denenbisher nur die 100 Mark-Noten förmlich aufgerufen sind, stehen noch 86!) 300 Markaus. Im Ganzen beträgt der Werth der noch nicht eingelösten Noten der PreußischenBank 2 587 490 Mark.
Der weitaus größte Theil dieser Noten dürfte nicht mehr cxistircn, sondern imLaufe der Zeit in Verlust gerathen sein. Den sich daraus ergebenden Gewinn will dieBauknovelle dein Reich zuführen. Sie verpflichtet die Reichsbank, dem Reich denBetrag der am 1. Januar 1901 noch ausstehenden Noten der Preußischen Baut derReichskasse zu überweisen. Dafür sind diese Noten bei der Feststellung des Noten-umlaufs der Reichsbank nicht mehr in Rechnung zu stellen. Die Neichsbank bleibtnach wie vor verpflichtet, allenfalls noch zum Vorscheine kommende Noten dieser Arteinzulösen, aber das Reich hat ihr die zu diesem Zwecke verauslagten Beträge zuerstatten.
Alles in Allem hat die Banknovelle vom 7. Juni 1899 in glücklicher Weise die Zusammnifassmui.Folgerungen aus der bisherigen Entwickelung gezogen. Sie hat die wohlbewährtenGrundlagen der deutschen Bankverfassung im Allgemeinen und der Neichsbank insbesonderenicht angetastet, und sie hat deren Erhaltung für die Zukunft durch zeitgemäße Einzel-reformen gesichert. Sie hat vor Allem der Reichsbank, entsprechend der bedeutendenAusdehnung ihrer Geschäftsthätigkeit iu der Erhöhung ihrer eigenen Mittel eine breiterematerielle Basis uud in der Erweiterung ihres Notenrechts eine größere Bewegungs-freiheit gegeben, und sie hat durch die Biudung der Privatnotenbankeu an den Diskontsatzder Neichsbank die nothwendige Einheit iu der Negulirung des deutschen Geldumlaufs iueiner besseren Weise als bisher gewährleistet. Auf diesem Boden wird es der Neichsbank —das ist mit Zuversicht zu hoffen — auch in der Folgezeit gelingen, ihre großen Aufgabenzu erfüllen, dein deutschen Geldverkehr als Stütze uud Rückhalt zu dienen und ihm überschwierige Zeiten hinauszuhclfcn, die gesammte deutsche Volkswirthschaft in ihrem kraft«vollen Ausblühen zu fördern und sie vor allen Gefahren, die aus einer Erschütterungdes Geld- und Kreditwesens hervorgehen können, zu beschirmen.
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