- 239 -
l) " Freiheif 'bedeutete ursprünglich die Freiheit des Gewis =sens , d.h. das Recht, jedwede religiöse oder irreligiöse Überzeu=gugg offen zu bekennten und den Gottesdienst in derjenigen Form ein=zurichten, welche das Gewissen vorschreibt, auch auf solche Ein=richtungen ganz zu verzichten. Alle Bekenntnisse oder Philosophien,soweit sie nicht mit dem allgemeinen Strafgesetz in Konflikt kommen(Bigamie), werden im staatlichen Leben auf gleichem Fusse behandeltund erfreuen sich der gleichen bürgerlichen Rechte.
Diesem Kernpunkt entsprang der weite Kreis der" bürgerlichenFreiheiten ", von denen die Rede= und Pressfreiheit ebenso wie dieVereins= und Versammlungsfreiheit zweifelsohne religiösen Ursprungssind. Es handelte sich zunächst um das Recht der Prophetie und derSektenbildung. Zudem war die Zensur kirchlichen Ursprungs.
Hiezu kam auf wirtschaftlichem Gebiete ein tief^verwurzeltes
s
Misjtrauen gegen den Staat. Hat doch England durch straffe Anwenduggder Navigationsakte, durch Besteuerung der Kolonien ohne Zustimmungder Besteuerten, durch merkantilistische Gewerbeverbote - kein Huf=nagel sollte in Neuengland hergestellt werden! - die Kolonisten derRevolution in die Arme getrieben. "Freiheit" bedeutete neben derReligionsfreiheit auch Wirtschaftsfreiheit : freies Eigentum, freiesVertragsrecht, Freizügigkeit.
Dem Grenzer, der den Urwald rodet und die jungfräulichePrairie umbricht, war die Regierung keine Vorsehung, sondern Eigen=tumsschutz alles, was er erwartete. Amerika ging weiter als England, indem es den Boden von Erstgeburtsrechten befreite. Der freie Bauerauf freier Scholle wurde seine Grundlage .
Amerika ging auch in anderer Hinsicht weiter als England, wo grundsätzlich das Parlament allmächtig blieb. Amer^ika hat als