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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
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Die VcrwaltungSorqanisatio».

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Nur in einer Beziehung sind die Reichsbantstellen den Neichsbankhauptsttllcnbezirksweise angegliedert/ bei der Festsetzung höherer Normaltrcditc für bedeutendereFirmen im Bezirke der Ncichsbaukstellen findet eine gewisse Mitwirkung der Beigeordnetender Hauptstellen statt (vergl, S, 77)

Die unterste Instanz des Bankorganismus bilden die Reichs bankneben stellen,die nicht dem Reichsbank-Direktorium, sondern den selbständigen Bankanstalten unmittelbaruntergeordnet sind. Auch ihr Zweck ist, innerhalb ihres Geschäftsbezirkes die der Ncichs-bank gestatteten Geschäfte zu betreiben/ aber einmal ist ihr Geschäftsbezirk, wenn nichtsAnderes ausdrücklich bestimmt ist, auf ihren Amtssitz beschränkt, so daß ihre Aufgabealso nur in der Pflege des rein örtlichen Verkehrs besteht/ vor Allem aber sind sie dabeivollständig von der ihnen vorgesetzten Bankanstalt abhängig, und zwar nach innen, indemsie in der Regel nur mit der vorgesetzten Bankanstalt in unmittelbarem dienstlichen Ver<kehr und in Abrechnung stehen/ nach außen, indem ihre Geschäfte grundsätzlich derGenehmigung derselben unterworfen sind. Ihre mehr vermittelnde Thätigkeit kommtuuter Anderem darin zum Ausdruck, daß kein Wechsel von ihnen angekauft werden soll,der nicht der vorgesetzten Bankanstalt vorher vorgelegen hat und von dieser zur Dis-koutirung angenommen ist. Diese Vorschrift ist freilich stufenweise allmählich dahingemildert worden, daß der Nebenstelle seitens ihrer vorgesetzten Bankanstalt diejenigenPersonen und Handelshäuser benannt werden, von denen innerhalb der für sie festgesetztenGrenzen des Kredits ohne vorherige jedesmalige Rückfrage, jedoch unter dem Vorbehalt, daßdie Genehmigung nachträglich versagt werden kann, Wechsel angekauft werden dürfen.

Dieser Grnndcharakter völliger Abhängigkeit ist den Nebenstellen in den ver-flossenen 25 Iahren erhalten geblieben, wenngleich er in vielen Punkten durch fort-währende Erweiterung ihrer Befugnisse geändert worden ist. Die Erweiterungenwaren die nothwendige Folge des Ausbaues und der Einbürgerung der Einrichtungender Neichsbank, sowie der wirthschaftlichen Entwickelung selbst mit ihren steigendenAnforderungen, vor Allem aber die Folge von Aenderungen der Beamtenorganisation.

Einen Haupthindcrungsgrund für die freie Eutwickelung der Nebenstellen bildetevon jeher die Nothwendigkeit, die Kassenbetriebsmittel ans Gründen der Sicher-heit auf ein bestimmtes Maaß zu beschränken. Ucberall, wo nur ein Beamter dicGeschäfte führte, konnten nur geringe Bestände gehalten werden, bei deren Be-messung es nicht zuletzt auf ein persönliches Moment, die Höhe der von ihm gestelltenKaution, ankam. In Folge dessen konnten Wünsche der Geschäftswelt auf Ausdehnungdes Geschäftskreises stets nur mit einer gewissen Zurückhaltung behandelt werden,da sonst allzu häufige Hin- und Hersendungen größerer Geldsummen zn gewärtigenwaren. Aus gleichen Gründen konnte auch die Annahme verschlossener Depositen und