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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
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Hinblick auf die Bestände, sondern auch auf die Buchführung, die nach einem eigenen,bewährten System erfolgt, und dercu große Zuverlässigkeit darin begründet ist, das;alle Bücher von verschiedeneu Beamten doppelt geführt werden,

Eiuc fortlaufende Kontrolle seitens vorgesetzter Bankorgane wird ermöglicht durchAusstellung und Eiureichuug zahlreicher das ganze Geschäftsgebiet der Bank umfassendenNachweisungen. Die selbständigen Bankanstalten liefern dieselben an bestimmtenTerminen, namentlich an den Wochen- und Monatsschlußtagen unmittelbar an die Haupt-bank ein, bei welcher sie in der Hauptbuchhalterei geprüft werden. Sie gewähren derZentralleituug jederzeit nicht nur über die stattgehabten Umsätze, sondern auch über diebuchmäßig vorhandenen Bestände einen genauen und detaillirteu Ueberblick. Eine gewisseselbstthätige Kontrolle üben dic Bankanstalten auch bei ihrem durch die lausendenGeschäfte bedingten direkten Schriftwechsel unter einander aus.

Die Kontrolle der Unteranstalten liegt entsprechend ihrer Organisation vollständigin den Händen der ihnen vorgesetzten selbständigen Bankanstalten, doch beschränkt sichhier das zu liefernde Material nicht auf periodische Nachweisungeu, vielmehr sendendie Nebenstellen allabendlich nach Schluß der Geschäfte ihre sämmtlichen Kassen-beläge uebst genaue», selbst die kleinsten Einzelheiten enthaltenden Auszügen aus ihreuBüchern ein, so daß täglich das gesammte Buchungsmaterial der Nebenstelle in dieHände der vorgesetzten Bankanstalt gelangt.

Ein weiteres wichtiges Mittel der Kontrolle bilden die Revisionen, durch welcheiu erster Linie festgestellt werden soll,, ob die Sollbestände aller bei den verschiedenenBankanstalten buchmäßig uachgewiesenen Gelder und sonstigen Werthschaften mit denthatsächlich vorhandenen übereinstimmen. Bei den selbständigen Anstalten finden regel-mäßig monatlich Revisionen statt, außerordentliche werden außerdem von Zeit zu Zeitvou dem Präsidenten des Reichsbank-Direktoriums augeordnet. Dem Zweck und Wesendieser letzteren Art von Revisionen entspricht es, daß die zu revidireuden Dienststellen biszum Beginn der Revision sich über den Zeitpunkt derselben in völliger Unkenntniß befinden.Alle Revisionen erfolgen gleichzeitig bei der Hcmptbank und sämmtlichen selbständigen Zweig-anstalten. Bei der Hauptbank werden sie durch Mitglieder des Reichsbank-Direktoriumsunter Mitwirkuug der Deputirten des Zeutralausschusses vorgenommen, bei den Haupt-stellen durch den Kommissar unter Zuziehung der Beigeordneten, bei den Ncichsbank-stellen durch den Justitiar. Bei den Nebenstellen finden nur außerordentliche Revisionen,diese aber mehrmals im Jahre statt, sie werden von der vorgesetzten Bankanstalt angeordnetund in der Regel von einem der beiden Vorstandsbeamten vorgenommen. DieBestimmuug der Anzahl und die Wahl des Zeitpunktes für diese Revisionen liegt denVorstandsbeamten der vorgesetzten Bankanstalt ob.