Der Giro- und Abrechnungsverkehr.
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Die Einrichtung wurde rasch beliebt, wie sich darin zeigt, daß die Einzahlungen von Nicht-konteninhabern (vergl. Tab. 35), welche im Jahre 1876 nur 133,9 Millionen Markbetragen hatten, sich bis zum Jahre 1882 bereits auf 1 317 Millionen Mark, dassind reichlich 25 Prozent der in diesem Jahre durch rothe Checks nach auswärts übcr-wiesenen Summen, gesteigert hatten.
In der Zunahme dieser Einzahlungen aber lag ein der Gesammtentwickelungdes Giroverkehrs hinderliches Moment. Da sich der am meisten ins Auge springendeVortheil der Girokunden, unentgeltlich nach auswärts Zahlungen leisten zu können,in der kostenfreien Ueberweisung der Nichtkonteninhaber ohne den Zwang der Fest-legung eines gewissen Kapitals ebenso gut darbot, so wurden zahlreiche Interessenteilvom Beitritte zum eigentlichen Giroverkehr abgehalten. Das Publikum beachtetehier nur den am nächsten liegenden Vortheil und bedachte nicht, daß die Wirk-samkeit dieses Verkehrs nicht nur von der Bereitwilligkeit größerer Kreise abhängt,Girozahlungen zu machen, sondern auch davon, daß genügend Konten Vorhände»sind, auf die diese Einzahlungen gemacht werden können. Nur der Verkehr der Giro-konteninhaber untereinander kann als eigentlicher Giroverkehr angesehen werden, auch kanndie Bank nur in den unverzinslichen Guthaben das Entgelt für ihre Bemühungen finden.An mehr wie einem Platz war aber die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Ein-zahlungen von Nichtkonteninhaber» im Verhältniß zu der Zahl der Girokunden einenübermäßigen Umfang angenommen hatten. Darum beschloß die Bank, die Unentgelt-lichkcit dieser Einzahlungen aufzuheben und dadurch die hauptsächlichste» Interessentendieses Verkehrs in den eigentliche» Giroverkehr hinüberzuziehen. So sehr die BautWerth darauf legen muß, an dem Prinzip der unentgeltlichen Uebertragungenim Giroverkehr festzuhalten, so kam doch hier die Erwägung in Betracht, daß bei derAnnahme dieser Einzahlungeil Personen ein Dienst erwiesen wird, welche an den Giro-verkehr überhaupt nicht angeschlossen sind. Allerdings befinden sich unter diesen Ein-zahlern manche, die Inhaber eines Girokontos an einem anderen Orte sind und nunselbst oder durch ihre Geschäftsreisende» die durch die Reichsbank gebote»e günstigeZahlungsweisc zu Ablieferuuge» a» ihre eigene Firma benutze». Zuweilen geschieht dieseBenutzung auch hauptsächlich im Interesse des Empfängers, welchem sonst die Kostender Uebermittcluilg obliegen würden. Im allgemeinen steht jedoch die Erhebung einerGebühr auf Einzahlungen von Nichtkonteninhabern nicht im Widerspruch zum Prinzipder Unentgeltlichst im Giroverkehr und rechtfertigt sich zudem durch die der Baut ent-stehenden Auslagen für die Avisirung und Lieferung der Formulare.
Die am 1. Juli 1884 eingeführte Gebühr ist, als sich die beabsichtigte Wirkuug— Anreiz zum Anschluß an den Giroverkehr — nnr langsam äußerte, wiederholt