Der Giro- und Abrechnungsverkehr.
ihre volle Bedeutung. Der Kontrolle halber werden allerdings die bei der Nebenstelleerrichteten Konten bei der vorgesetzten Bankanstalt noch einmal geführt. Das Konto,wie es hier geführt wird, ist für das Verhältniß der Reichsbank zum Girvkundenrechtlich das maßgebende, und der Letztere ist verpflichtet, die vorgesetzte Bankanstaltvon seinen Giroeinzahlungen bei der Nebenstelle in Kenntniß zu setzen. Auch die Ueber-tragungen von der Nebenstelle und an dieselbe erfolgten vorläufig noch durch Vermittelungder vorgesetzten Bankanstalt.
In dieser Gestalt war der Giroverkehr bei einigen württembergischen Nebenstellenbereits im Jahre 1876 versuchsweise eingeführt worden. Mißftände hatten sich nichtergeben, und so ist die provisorische Einrichtung, deren Nützlichkeit offenkundig war,bald auf andere Unteranstalten ausgedehnt worden. Die weiteren Fortschritte sind mitder Erweiterung der Befugnisse der Nebenstellen im Uebertraguugsverkehr nach auswärtsin den Iahren 1883 und 1888 erfolgt. Im Jahre 1883 sind die selbständigen Bank-anstalten, im Jahre 1888 auch die Nebenstellen angewiesen worden, die Uebertraguugeuauf Nebenstellen nicht mehr der vorgesetzten Bankstelle, sondern direkt der empfangendenUnteranstalt zu avisiren. Im Hinblick auf das Anschwellen der Barbestände durch diegroßen Einzahlungeu und mit Rücksicht auf die Arbeitslast des Avisirens konnte dieseBefngniß indessen bei Nebenstellen, die von einem Beamten verwaltet werden, übergewisse Schranken nicht ausgedehnt werden (»beschränkter Giroverkehr«). Die von zweiBeamten verwalteten Nebenstellen dagegen sind hierin meistens mit unbeschränkter Voll-macht ausgestattet (»erweiterter Giroverkehr«).
Mit dem inneren Ausbau des Giroverkehrs ging die Ausdehnung dieses Geschäfts-zweiges auf immer zahlreichere Unteranstalten Hand in Hand. Von den 330 Jweiganstaltender Neichsbank sind hente nur noch die wenigen Nebenstellen und Waarendepots, welcheKasseneinrichtungen nicht besitzen, von dem Giroverkehr ausgeschlossen. Dabei liegtder Schwerpunkt des Geschäfts bei den Nebenstellen fast überall im Giroverkehr.Vermöge dieses Geschäftszweiges ist die Niederlassung der Neichsbank an Ortenmöglich geworden, an welchen für die Pflege des Diskont- und Lombardgeschästsallein ein genügendes Feld nicht hätte gefuudeu werden können. Während soauf der einen Seite die große Ausdehnung des Filialnetzes, in welcher dieNeichsbank alle anderen Zentralbanken übertrifft, zu einem guten Theil auf derEinrichtung des Giroverkehrs beruht, hat andererseits der Giroverkehr selbst durch diefortgesetzte Erweiterung des Filialnetzes erst seine volle Bedeutung für den deutschen Zahluugsverkehr erlangt. Ganz Deutschland ist durch den Giroverkehr in Verbindungmit der großen Zahl und der allgemeinen Verbreitung der Zweiganstalten der Reichs-bank gewissermaßen zu einem einheitlichen Bankplatze geworden.