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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
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Der Giro- und Mrechnungsverkehr,

Verlusten, haben dazu geführt, die Benutzung der Zahlungsanweisung als eines zum Umlaufgeeigneten Präsentationspapiers einzuschränken und sie durch ein anderes Verfahren zu er-setzen. Alle selbständigen Bankanstalten und die von zwei Beamten verwalteten Neben-stellen nehmen seit 1876, ähnlich wie die Post in ihrem Postanweisungsverkehre, gegeneine Gebühr von ^ vom Taufend Einzahlungen zur Wiederauszahlung an dritte Personenbei einer anderen der genannten Anstalten entgegen. Dem Einzahler wird aber nichtmehr wie früher eine Anweisung ausgehändigt, die er an den Dritten weitergeben undauf Grund deren dieser bei der angewiesenen Bankanstalt den Betrag erheben könnte,sondern der Einzahler empfängt nur eine Quittung, die Auszahlung aber au deuAdressaten wird seitens der Einzahlungs-Bankanstalt im inneren dienstlichen Verkehre durchGeschäftsschreiben an die auszahlende Bankanstalt veranlaßt, Anweisungen werden nurnoch ausnahmsweise auf besonderes Verlangen abgegeben.

Dieser ganze, schlechthin »Anweisungsverkehr« genannte Geschäftszweig, hatbei der Ncichsbank einen größeren Umfang nicht angenommen (vergl, Tab. 42), Diewichtigsten Zahluugsempfänger sind dem Giroverkehr angeschlossen, für sie ist jenesumstäudliche uud gebührenpflichtige Verfahren überflüssig. Seit dem Jahre 1891 habendie umgesetzten Summen allerdings eine Steigerung erfahren, da zeitweife dieser Geschäfts-zweig von preußischen Rcgierungs- und Nentenbankkassen in weitem Umfange benutzt wurde.Eiue stärkere Zunahme im Jahre 1895 ist zu einem Theil auf Aenderungen in derBuchung zurückzuführeu. Durch den seit 1896 allmählich, aber konsequent durchgeführtenAnschluß der öffentlichen Kassen an den Giroverkehr haben aber die Umsätze auf diesemGebiete wieder bedeutend nachgelassen. Der niedrigste Umsatz war 36,7 Millionen Markim Jahre 1884, der höchste 348,2 Millionen Mark im Jahre 1895, 1900 belief sichder Umsatz nur auf 58 Millionen Mark.I>i>'Ausstellung von Wenig Gebrauch ist bisher auch von einer anderen Einrichtung gemacht worden,

«»-dltvrich'n, ^ Kreditbrief. Die Reichsbank stellt einfache uud Zirkularkreditbriefe mithöchstens sechswöchentlicher Gültigkeit auf sämmtliche selbständigen Zweiganstalten aus.Die Aushändigung an die die Ausstellung beantragende Person erfolgt nicht ausschließlichgegen Vorausbezahlung des Baarbetrags, sondern auch aus Kredit gegen Hinterlegunglombardfähiger Werthpapiere und diskontabler Wechsel, Diese Kreditbriefe empfehlensich da, wo ein Geschäftsmann für Geschäftsabwickelungen an einem oder mehreren aus-wärtigen Orten (z, B. auf den Wollmärkten) zu Baarzahlungeu Gelder in einem einst-weilen noch nicht geuau fixirten Betrage flüssig machen muß.