»
Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln
und A)erthpapieren.
>as wichtigste Aktivgeschäft der Notenbanken ist die Wechseldiskontirnng.Ihre Noten können täglich zur Einlösung präsentirt und die freiudeu Gelder,welche ihnen hauptsächlich im Giroverkehr zufließen, können täglich zurückgefordertwerden. Da indessen die Präsentation und Rückforderung ersahruugsmäßig nicht aufeinmal und Plötzlich erfolgt, sind die Banken nicht genöthigt, volle Baardecknngfür alle täglich fälligen Verbindlichkeiten zu halten, sie können vielmehr einen Theil jenerGelder und ihrer Noten zinstragend anlegen. Diese Anlage muß jedoch sicher seiu, uuddie Banken dürfen ihre Mittel nur auf kurze Fristen festlegen, damit sich einerseitsihre fällig werdende» Forderungen uud andererseits die an sie herantretende Noten-präsentation und baare Abhebung aus den Guthabe» uach Möglichkeit die Waagehalten. Das wird am sichersten und leichtesten erreicht durch die Anlage in Wechselnmit knrzer Lerfallzeit, Das Bankgesetz schreibt deshalb vor (§ 17), daß die Reichsbankfür den Betrag ihres nicht baar gedeckten Notenumlaufs diskontirte Wechsel, welche eineBersallzcit von höchstens drei Monaten haben, und aus welchen in der Regel drei,mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen alsDeckung bereit zu halten hat. Abweichend von der Preußischen Bankordnuug von 1tt4<>,welche außer deu Wechseln als bankmäßige Decknng auch Lombardsorderungen bis zueinem Sechstel der umlaufenden Noten zuließ, erkennt das Bankgesetz mit gutem Grundeneben dem Baarvorrath lediglich die Wechfelanlage als snbsidiäre Notendeckung an (vergl.S, 12).
Die Neichsbank kaust sowohl Wechsel auf inländische wie auf ausländischePlätze. Es liegt iudessen in der Natur der Sache uud entspricht den allgemeinen volks-wirthschaftlichen Aufgaben der Neichsbank, daß der weitaus größte Theil (durchschnittlichetwa 99 Prozent) der in ihrem Portefeuille befindlichen Wechsel im Inlande zahlbar ist.
10»
Bedeutung d>'5Wechselcink.iufS füri>ie NeicksdtnN' >i>s
'