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Der Ankauf und dir Einziehung von Wechseln nnd Werthpapiercn.
persönliche Beziehungen der Vorstandsbeamten zum Handelsstand, durch Einsichtnahincin die Bilanzen der Kreditnehmer und durch Einholung von Auskünften, Die Beamtenhaben über alle zu ihrer Kenntniß kommenden Kreditangelegenheiten strengstes Still-schweigen zu beobachten.
Kontrolle der Ueber die thatsächliche Inanspruchnahme der gewährten Personalkredite werden von
Kreditgewährung. ^ Bankanstalten genaue buchmäßige Kontrollen geführt, welche jederzeit einen Ueberblicküber die Höhe der gesammteu Wechsclverpflichtungen der einzelnen Kreditnehmer bei derNeichsbank, sowie über die Gesammtsumme der ihnen zur Last gestellten Wechselbeträgegestatten.
Berücksichtigung der Die von der Bank geübte sachliche Wechselcensur erstreckt sich nicht nur auf die
^^de^MechM^ Prüfung der Bonität der Wechselverbundenen, sondern auch aus den geschäftlichenUrsprung (die Natur, es,u8n.) der zum Diskont angebotenen Wechsel. Die Kenntniß deswirthschaftlichen Zweckes des Wechsels, sowie der Umstände, welchen er seine Ent-stehung verdankt, ist für die Beurtheilung der Sicherheit seiner Einlösung am Berfalltagevon hoher Bedeutung. Im Allgemeinen entspricht den Anforderungen der Bank nur derWechsel, der im Augenblick seines Entstehens an eine zwischen den Wechselverbundenenbereits vollzogene Vermögensübcrtragung anknüpft und diese bei Verfall wieder aus-zugleichen bestimmt ist. Besonders trifft dies zu bei dem sogenannten Waaren-wechsel. Solche Wechsel, welche aus Kauf oder Verkauf von Waaren herrühren,bilden daher eine besonders passende Anlage für die Neichsbank, denn die Waare,die als Gegenwerth des Wechsels in die Hände des Schuldners gelangt, ist ihrerNatur nach zu raschem Umsatz bestimmt. Ihr Weiterverkauf führt dem Schuldnerbis zum Verfall des Wechsels die Mittel zu dessen Einlösung zu. Unter ähnlichenVoraussetzungen sind auch auf reinen Kreditgeschästen beruhende Wechsel (Kredit-wechsel) ein für die Reichsbank unbedenkliches Diskontmaterial, wenngleich hier dieBedeutung der durch den Wechsel znm Ausdruck gelangenden Kreditoperation nichtimmer leicht zu übersehen ist/ es ist deshalb besondere Vorsicht beim Ankauf solcherWechsel geboten.
Dagegen muß die Neichsbank alle Wechsel, die nicht auf Geschäften der vor-erwähnten Art beruhen, ihrem Portefeuille nach Möglichkeit fernzuhalten suchen. Ins-besondere hat sie wie ihre Vorgängerin stets den Ankauf aller Gefälligkeitswechsel,Reitwechsel, Finanzwechsel abgelehnt, bei deren Kreirung, Acceptation nnd Indossirunglediglich der Zweck verfolgt wird, zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder zu Spcku-lationszwecken die nöthige Zahl von Garantieunterschriften zu sammeln. Unter diesenBegriff fallen auch die in gleicher Absicht geschaffenen direkten Ziehungen in langerSicht zwischen Bankhäusern, außerdem solche Wechsel, denen eine geschäftliche