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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
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Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthpapieren.

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Transaktion nach dem Beruf oder der Geschäftsart der Verbundenen nicht zuGrunde liegen kann.

Diese Grundsätze unterlagen bereits zu der Zeit, als die Reichsbank ihre Thätig-keit begann, gewisseu von der Preußischen Bauk eingeführten Modifikationen. Die be-merkenswerthesten derselben (aus dem Jahre 1856) bestehen in erheblichen Erleichterungenfür den Verkehr der Landwirthe mit der Bank. Wechsel, welche aus dem Betriebländlicher Gewerbe, wie aus dem Ankauf von Getreide und Kartoffeln zur Brennerei,von Oelsaaten für Oelmühlen, aus dem Verkauf von Holz, Getreide, Spiritus u. f. w.hervorgegangen siud, dürfen auch ohne Hinzutritt eines kaufmännischen Verbundene« vonGutsbesitzern allem diskontirt werden, wenn die Sicherheit unzweifelhaft ist. Ausnahms-weise dürfen in den Zeiten des gewöhnlichen Geldbedarfs der Gutsbesitzer auch solcheWechsel angekauft werde», welche aus dem landwirthschaftlichen Gewerbe nicht hervor-gegangen, sondern nur zur Befriedigung vorübergehender Geldbedürfnifse ausgestellt sind.

Die während des letzten Vierteljahrhuuderts in den Grundsätzen über die bank-mäßige Kreditgewährung vorgenommenen Neuerungen und Aenderungen dienten in derHauptsache dem Ausbau uud der Vervollkommnung des Systems und der Anpassungdesselbeu an die Bedürfnisse des sich fortwährend entwickelnden und umgestaltenden Ver-kehrs. Vor Allem mußte die Reichsbank stets darauf bedacht sein, ihre Stellung alsZentralnotcnbank zu wahren und sich einen größeren Theil des heimischen Wechselumlaufszu sichern, zum wenigsten freilich in der Absicht, ihre Kapitalanlage und ihren Gewinnauf entsprechender Höhe zn halten, sondern hauptsächlich, um stets die ihr zugewiesenenAufgaben erfüllen zu können. Zu diesem Zwecke muß sie eine ausreichende und fort-laufende, aus eigener unmittelbarer Anschauung gewonnene Uebersicht über Kreditbedarfund Kreditgewährung besitzen.

Diese Uebersicht aber wurde gleich in den ersten Iahren ihres Bestehens starkbedroht, einmal durch den neu cmstandenen, sich immer mehr ausdehnenden sogenannten»Inkassoaustausch« der Privatbanken und Bankiers, sodann aber durch den ge-steigerten Wettbewerb der privaten Diskonteure, vor Allem der Privatnoten-banken.

Vor 1876 pflegten die Privatbanken und Bankiers ganz allgemein alle in ihremPorteseuille befindlichen, nicht am Ankaussorte zahlbaren Wechsel aus Bcmkplätze spätesteuskurz vor Verfall bei der Preußischen Bank zu diskontiren. Obwohl die Versandtwechfelhierbei einem Diskontabzug vou mindestens zehn Tagen unterlagen, empsahl sich dochdie Diskontirung auch in all den Fällen, in denen es dem Verkäufer uicht sowohl aufErlangung von Kredit, als vielmehr ans die Einkassirung des Wechsels ankam, da eineanderweitige gleich günstige Inkassogelegenheit nicht bestand. In dieser Praxis vollzog

Modifikationen.

Weiterentwickclungder Grundsätze unterAnpassung an vcr<änderte Verhältnisse.

Die Nachtheile desInkassoaustauschsder Privatbanken

für die Reichsbank