Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wcrthpapicrcn.
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Wollte die Neichsbcmk sich nicht ganz vom Wechselmarkt verdränge» lassen, somußte cmch sie die von den Privatnotenbanken geübte Praxis anwenden, nnd zwar erschiendies um so mehr geboten, als sie hoffen durfte, damit zugleich solche Wechsel iu langerSicht an sich zu ziehen, welche ihr in Folge des Inkassoaustausches der Privatbanken nichteinmal mehr kurz vor Versall zuflössen. Die Neuerung wurde bei ihrer Eiuführuug imJanuar 1880 zunächst aus diejenigen Zweiganstalten beschränkt, an deren Sitz einbörsenmäßiger Verkehr in Wechseln stattfand, bald darauf aber iu Folge der von vielenHandelskammern geäußerten Wünsche aus sämmtliche selbständige Zweiganstalten ausgedehnt.Sogar durch Vermitteluug der Reichsbankncbenstellen durften damals schon Wechsel unterdem offiziellen Banksatz zum Diskout eingereicht werden, anfänglich war dies jedoch nurzu etwas höheren Sätzen als bei den selbständigen Bankanstalten gestattet. Zunächstwar den Bankanstalten die Festsetzung des Vorzugssatzes, der übrigens lediglich beimAnkaufe »börsenmäßiger« Wechsel zur Anwendung gelangte, mit der Maßgabe gestattet,daß derselbe in keinem Falle niedriger sein dürse, als der jeweilig an der Berliner bezw.der Frankfurter Börse notirte Satz. Der letztere galt nur für die süddeutschen Plätze.Schon im April desselben Jahres wurde jedoch diese hier und da mißbrauchte Be-stimmung aufgehoben und die jeweilige Festsetzung des für den Ankauf von Wechselnunter Banksatz maßgebenden Minimaldiskonts erfolgte von nun an einheitlich für sämmt-liche Zweiganstalten durch das Reichsbank-Dircktorium. Auch die Anforderungen an dieQualität der zu einem Vorzugssatz angekauften Wechsel wurden schon 1880 einheitlichgeregelt und nach einigen Abänderungen dahin präzisirt, daß nur solche Wechsel uuter demoffizielle» Banksatz angekauft werden dürfen, welche in der Regel noch volle sechs Wochen zulausen haben, die serner über nicht weniger als 3000 Mark lauten') und deren Unter-schriften zusammen eine gewisse hochbemessene Kreditsumme repräsentiren.
Der Ankauf von Wechseln unter dem offiziellen Satz seitens der Reichsbankwar Anfangs lebhaften Anfeindungen ausgesetzt, namentlich von Seiten derjenigenBankiers, mit welchen beim Ankauf derartiger Wechsel jetzt die Neichsbcmk in Wett-bewerb trat, während jene früher als Käufer für eigene und fremde Rechnung allein amMarkt gewesen waren. Auch im Reichstage fand dieser Standpunkt eine beredteVertretung. Man verkannte indes dabei, daß die Reichsbank nicht zum wenigsteil geradedurch den Inkassoaustausch der Bankiers zur Anwendung billigerer Sätze im Diskont-verkehr gedrängt worden war, und daß ihr nach dem Vorgehen der Privatnotenbankennichts anderes übrig blieb, als der von diesen geübten Praxis zu folgen, wenn sie
i) Nur ausnahmsweise und zwar dann, wenn größere Posten von Wechseln eingereicht werden, unter denensich einzelne von etwas kürzerer Laufzeit oder etwas geringerein Betrage befinden, durfte von diesen Grundsätzenabgewichen werden.
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