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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
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Oer ?lnkauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren,

Behandlung vor/ die Reichsbank räumt seit 1896 den größeren Genossenschaften derneuen Art dieselbe Ausnahmestellung ein, wie den größeren Genossenschaften mit unbe-schränkter Haftpflicht. Für die Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht sindvon Anfang an die erwähnten Erleichterungen zur Anwendung gelangt.Ausdehnung des Eine wirksame Förderung mußte auch der Wechselverkehr der Reichsbauk durch

^Inkass?^ ^ fortschreitende Erweiterung ihres Filialnetzes, insbesondere durch die Errichtungzahlreicher Nebenstellen erfahren. Zwar unterhalten von jeher viele Geschäftsleute mitder Bankanstalt ihres Bezirks, auch wenu sie nicht am betreffenden Ort selbst wohnen,einen ihnen stets bereitwillig eröffneten, mitunter recht lebhaften Diskvntverkehr, derallerdings durch die uothwendige Form der Korrespondenz einigermaßen erschwert ist.Durch Errichtung einer Nebenstelle am Wohnort des Diskontanten selbst wirdnatürlich dieser Geschäftsverkehr bedeute»!) erleichtert. Vor Allem aber fällt ins Gewicht,daß gerade bei kleinen Bankanstalten die Anknüpfung und Unterhaltung fortwährenderunmittelbarer Beziehungen zur Geschäftswelt und damit die sür den Kreditverkehr in sohohem Maße wichtige uuinittelbare Kenntniß der persönlichen Eigenschaften und Ver-mögensverhältnisse bedeutend gefördert wird. Zugleich aber hebt sich nicht nur dasDiskontgeschäft am Platze selbst, der Ort wird auch zum Bankplatze / Wechsel auf ihnwerden bankfähig und so wird zugleich bei den auswärtigen Bankanstalten das Diskont-material vermehrt, ein Umstand, der nicht allein für die Reichsbank selbst, sondern auchfür den Verkehr einen Vortheil bedeutet.

Nicht miuder wichtig für eine gesteigerte Inanspruchnahme der Bank im Diskont-verkehr war die fortwährende Ausdehnung der sogenannten Inkassobezirke dereinzelnen Bankanstalten. Die Zahl der Straßen, in welchen die Reichsbank Wechselnicht zur Zahlung vorlegt, ist im Laufe der Zeit immer kleiner geworden. Die Bankhat sich in zahlreichen Fällen auch bereit finden lassen, abgelegene Vororte in ihr Inkasso-gebiet einzubezieheu.

Gebührenfreie Eine weitere Konzession an das Publikum dieute dazu, eine durch das Bank-

Accepteinholung. verursachte Erschweruug des Diskontgeschäfts auszugleichen. Die Bestimmung,

daß nur noch Wechsel mit mindestens zwei Unterschriften diskontirt werden dürfen, hates der Bank unmöglich gemacht, unacceptirte Tratten vom Aussteller direkt anzu-kaufen. Die Preußische Bank , welche dies durfte (vergl. S. 76), hielt bei solchenWechseln, die am Orte der ankaufenden Bankanstalt selbst zahlbar sind, freilich darauf,daß der am Orte wohnende Aussteller vorher das Accept einholte. BeiVersandtwechseln indessen, d. h. solchen, die am Sitz einer anderen Bankanstalt zahlbar sind,holte sie ebenso wie bei anderen unacceptirten Wechseln, auch wenn aus diesen mehrereVerbundene haften, das Accept nachträglich selbst ein. Dies verursachte der Bank viel