Oev Ankauf und die Einzielmug von Wechseln und Werthp.ipien'N,
Weniger Mühewaltung als dem Aussteller, da sie ohnehin die Wechsel unmittelbar nachdem Ankauf an die Bankanstalt des Zahlungsorts sandte. Die ihren Diskontanten mmdurch die veränderte Gesetzgebung droheude Unbequemlichkeit suchten die Neichsbaukanstaltendadurch zu beseitigen, daß sie die zum Diskont bei ihnen bestimmten Wechsel zur vor-herigen gebührenfreien Aecepteinholuug aunahmen und demAussteller erst dann diskontirten,wenn von der Bankanstalt des Zahlungsorts die Benachrichtigung über die erfolgteAcceptirung eingetroffen war. Dies Verfahren wurde, nachdem es wegen der übermäßigenBelästigung mancher Bankanstalten längere Zeit auf Ausnahmefälle beschränkt gebliebenwar, 1886 allgemein und ausdrücklich gestattet. Die Reichsbauk ging dabei von derAuffassung aus, daß sie die durch das Gesetz geschaffene Schwierigkeit durch größereMühewaltung ausgleichen müsse, sollte sie nicht eine Schmälerung ihres Diskontmaterialserfahren.
Weitere Erleichterungen beim Wechselankauf, deuen neben ihrer bankpvlitischen Reduktion derauch eine allgemein wirthschaftliche Bedeutung innewohnt, sind im Jahre 1886 erfolgt, ^"ch^^",^'^^
Für Versandtwechsel (d. h. nicht am Diskontirungsort zahlbare Wechsel), Miudestabzuges beiwelche in Stücken von 20 000 Mark und mehr, oder bei Posten von mindestens ^'^ Diskontivun^30 000 Mark in Stücken von nicht nnter 5 000 Mark eingereicht wurdeu, sollten,anstatt wie früher mindestens 10, fortan nur miudestens 5 Tage Zinsen in Anrechnungkommen. Ein Jahr später ist diese Vergünstigung auf einzelne Wechsel von wenigstens10 000 Mark und auf Posten von mindestens 20 000 Mark ausgedehut worden. FürPlatzwechsel blieb die schon bei der Preußischen Bank üblich gewesene Berechnung einesMinimalabzugs von 4 Zinstagen für kürzere Wechsel bestehen. Zugleich war sowohl beiPlatz- wie bei Versandtwechseln für jedes einzelne Appoint im Betrage von 100 Markund weniger der geringste Abzug von 60 Pf. auf 30 Pf. und für alle übrigen Wechselauf 50 Pf. herabgesetzt worden. Die Reichsbank hoffte durch diese Erleichterungenauch diejenigen größeren Wechsel, welche ihr zum Privatdiskont in langer Sicht nichtgegeben wurden, wenigstens kurz vor Verfall ihrem Portefeuille zuzuführen, ohne dabeidem Wettbewerb anderer Banken für Wechsel in längerer Sicht irgendwie zu nahe zutreten. Nur dadurch, daß sie sich stets einen gewissen Antheil am deutschen Wechsel-verkehr sicherte, konnte sie ihre Herrschaft über den Geldmarkt bewahren und be-festigen. Auch sollte durch die Herabsetzung des Mindestbetrages im Interesse der Reichs-bank dem gegenseitigen Inkassoaustausch der Privatbanken die Spitze genominen werden,indem nun dic Diskontirung jener Wechsel (d. h. sofortige Auszahlung bezw. Gutschrift des umjenen geringen Minimalzinsabzug gekürzten Wechselbetrags) ebenso vorteilhaft erscheint,als die provisionsfreie Gutschrift des ganzen Betrags am Verfalltage. So bezwecktedie Reichsbank durch jeue Maßnahmen die Erzielung eines Erfolgs, den die Bank