Der Ank.iuf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapicrcn.
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gegen die Fälschung von Domizilwechseln, durch deren Ankauf der Reichsbankwiederholt nicht unerhebliche Verluste erwachsen sind. Derartige, mit gefälschtem Acceptversehene, dem Zweck der Geldmacherei dieuende Wechsel Pflegen beim Aussteller selbstoder einer anderen mit diesem in Verbindung stehenden Person domizilirt zu sein. Selbstbei wiederholter Prolongation konnte die Fälschung uueutdeckt bleibe», da die Wechselimmer wieder vom Aussteller selbst oder jener dritten vorgeschobene» Person, angeblichim Namen des Bezogenen eingelöst wurden und so der Bezogene selbst von der ganzenAngelegenheit nichts erfuhr. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers brachte danndie Geldmacherei und die oft lange Reihe von Fälschungen zum Vorschein/ die Neichsbankselbst erlitt namentlich in denjenigen Fällen empfindlichen Schaden, in welchen sie denWechsel direkt vom Aussteller, also ohne weitere Garantieunterschrift im Glauben andie Echtheit des Accepts angekauft hatte. Schon früher war wiederholt die Aufmerksamkeitder Bank aus solche Wechsel gelenkt worden/ bereits die Preußische Bank hatte Vorsichts-maßregeln getroffen. Die Reichsbank sah sich zu strengerem Vorgehen veranlaßt undordnete im Jahre 1892 für diefe Wechsel die Benachrichtigung des Bezogenen über dieExistenz und den Ankauf des Wechsels durch die Reichsbank an. In den Kreisen dermit der Bank in Verbindung stehenden Geschäftswelt haben diese Vorschriften großenBeifall gefunden, da durch sie nicht nur eine Sicherung der Reichsbank, sondern auch einesolche des Publikums gegen verlustbringende Fälschungen bewirkt wurde.
Noch aus einem anderen als dem erwähnten Grunde erfordert die Diskontirungvon Domizilwechseln ein besonders wachsames Auge. Zuweilen werden Wechsel ohneäußere erkennbare Ursache an einem vom Wohnorte des Ausstellers und des Bezogenenweit entfernten Bankplatze zahlbar gestellt, um unlautere Kreditoperationen, Wechsel-reiterei und dergleichen zu verstecken und den Neichsbankbemnten den Einblick in dieVerhältnisse und die Kreditgeschäfte ihres Bezirkes zu entziehen. In allen solchen Fällenwird seit dem Jahre 1883 der Bankanstalt, in deren Bezirk der Aussteller und derBezogene wohnen, seitens der ankaufenden Bankanstalt eine entsprechende Nachrichtzugesandt, so daß also auch hier im Großen und Ganzen der erforderliche Ueberblickgesichert wird.
Die Stellung, welche eine Zentralnotenbank auf dem Geldmarkt ihres Landeseinnimmt, hängt wesentlich davon ab, einen wie großen Antheil aller im Lande um-laufenden Wechsel sie durch Diskontirung in ihrem Portefeuille vereinigt. Je größerdieser Antheil ist, um so größer wird die Herrschaft der Bank über den Markt sein undum so erfolgreicher wird ihre Diskontpolitik wirken können. Allerdings wird natur-gemäß mit dem steigenden Reichthum eines Landes auch der Einfluß seiner Zentralnoten-bank abnehmen/ denn je mehr Kapital im Lande erzeugt wird und sich in den ver-