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Die Reichsbank : 1876-1900
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Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren.

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sind und eifriger über den Ruf ihrer vollen Zahlungsfähigkeit wachen als die kleinerenGeschäftsleute, daß ferner die Bezogenen die Protestirung größerer Wechsel weit mehr scheuenals diejenige von kleineren, auch darin, daß die Bank größere Wechsel ohne Accept in ihrPortefeuille nicht aufnimmt, kleinere aber wenigstens dann, wenn sie nicht mehr lange laufen /einen unacceptirten Wechsel läßt aber der Bezogene eher mangels Zahlung zurückgehen, alseinen acceptirteu. Aus ähnlichem Grunde war auch das Verhältniß der unbezahlt gebliebenenWechsel zur Gesammtsumme aller zur Zahlung vorgelegten Wechsel bei Platzwechselngünstiger, als bei den Versandtwechseln, weil jene ausnahmslos bereits bei der Diskontirnngmit Accevt versehen sein müssen, diese dagegen nicht. Von den Platzwechseln wurden derStückzahl nach 2,?i Prozent, der Summe nach 0,69 Prozent, bei den Versandtwechselndagegen 5,oe Prozent bezw. 1,?2 Prozent nicht oder nicht rechtzeitig eingelöst.

Die Summe der sogenannten Stockwechsel d. h. derjenigen, deren Zahlungbei Verfall auch seitens der übrigen Wechsclverbundenen nicht zu erlangen war und diedarum ins Stocken geriethen lvergl. Tab. 81), betrug wäbrend der 25 Jahre des Be-stehens der Neichsbank insgesammt nur 11,8 Millionen Mark oder 96,io Mark auf jedeMillion Mark angekaufter Wechsel? doch ist hiervon der weitaus größte Theil nachträglichnoch eingelöst worden.

Die Verluste der Neichsbank im Wechseldiskontgeschäft sind- somit nur gering gewesen(vergl. Tab. 81). Der gesmnmte Ausfall hat nämlich im Jahresdurchschnitte der 25 Jahredes Besteheus der Reichsbank 152 803 Mark, also nur 0,8i Prozent des durch-schnittlich 18 802 671 Mark betragenden Gewinns ergeben. An jeder Million Mark ange-kaufter Wechsel hat die Neichsbank 31,2 Mark Verlust erlitten. Allerdings ist dabei zu be-rücksichtigen, daß die Reichsbank in den 25 Iahren ihres Bestehens von großen politischenund ernsteren wirtschaftlichen Krisen gänzlich verschont geblieben ist.

Der Kauf und Verkauf von Wechseln auf das Ausland ist der Reichs« Der Ankaufbcmk durch das Bankgesetz unter den gleichen Voraussetzungen gestattet, wie derjenigevon Wechseln ans das Inland (§13 Nr. 2). Es liegt aber in der Natur der Sache,daß die Bank bei der Pflege dieses Geschäftszweigs zum Theil strengere, zum Theilüberhaupt andere Grundsätze anwenden muß. Das Erfordernis) größter Vorsicht ist hiernoch dringender wegen der nur schwer zu erlangenden und unvollkommenen Kenntnißder Verhältnisse der ausläudischen Wechsclschnldner, nicht minder wegen der Schwankungen,denen die Wechselkurse unterworfen sind, und der großen Verschiedenheit der Gesetzeund Usancen in den einzelnen Ländern. Demgegenüber kommt aber für das Devisen-geschäft der Neichsbank ein Gesichtspunkt in Betracht, der das Halten eines gewissen Vor-raths an ausländischen Wechseln wünschenswert!) erscheinen läßt. Ein solcher ist zuZeiten einer im Auslande beginnenden Geldknappheit ein nicht zu unterschätzendes Schutz-

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