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Die Reichsbank : 1876-1900
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Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Wertpapieren.

Mittel gegen das Steigen der Wechselkurse und gegen den Abfluß von Gold, in Zeitenwirthschaftlicher und politischer Krisen im Inland ein Mittel zur Heranziehung vonGold aus dem Auslande. Durch ihr Devisengeschäft kommt die Reichsbank nichtnur in die Lage, zum Zwecke von Zahlungen nach dem Auslande Wechselaus ihrem Portefeuille abzugeben und so die preissteigernde, mitunter recht plötzlichauftretende Nachfrage am Markte selbst zu vermindern, sondern erforderlichen Fallesauch eine Zeit lang durch gesteigertes Angebot an den Börsen einem Steigender Wechselkurse über ein gewisses Maß hinaus erfolgreich entgegen zu arbeiten.Die Stärke dieses Einflusses hängt unmittelbar von dem Verhältnisse der Devisen-bestände der Bank zur jeweiligen Nachfrage ab. Wenn er auch in der Regel ein nurbeschränkter sein kann, so ist es der Reichsbank doch wiederholt gelungen, aus diesemWege Überschreitungen des Goldpunkts und drohende Goldausfuhren wirksam zu ver-hindern oder doch wenigstens für eine gewisse Zeit hinauszuschieben und so nach Dauerund Umfang zu beschränken.

Andererseits muß jedoch die Neichsbank aus verschiedenen Gründen Bedenkentragen, ihren Devisenvorrath über ein gewisses Maß hinaus zu vermehren. Ganz abgesehenvon der erwähnten nicht immer leichten und zuverlässigen Prüfung der Kreditfähigkeitausländischer Firmen bedarf die Neichsbank ihrer gesetzlich begrenzten Mittel zur Be-friedigung der legitimen Ansprüche des Inlandes. Der Vorrath an ausländischenWechseln ist überdies ein begrenzter und durch die Handelsbewegung einschließlichder Arbitrage zwischen den betreffenden Ländern bedingt. Würde nun die Reichsbankals Konkurrentin bei dem Ankauft solcher Wechsel in allzu erheblichen Summenan den Markt herantreten, so würde sie nothwendigerweise den Kurs steigern unddamit den Abfluß von Gold aus dem Lande, also das Gegentheil von dem herbei-führen, was sie erreichen wollte. Der Ankauf von Bankiertratten, die auf einer reinenKreditoperation beruhen, wäre nutzlos, da hier der Trassant für seine Ziehung in derRegel selbst erst Deckung schaffen muß, deren Bereitstellung den bei Verfall des Wechselsim Auslande einkassirbaren Goldbetrag wieder in das Ausland zurückführt.

Die Reichsbauk kann nur Wechsel auf solche ausländischen Staaten ankaufen,deren Währung hinreichend gesichert erscheint. Wechsel, die stark schwankenden Kursenunterworfen sind, muß sie ihrem Portefeuille fernhalten. Die Zahl der Länder, aufwelche sie Wechsel ankauft, hat sich seit ihrem Bestehen erheblich vermehrt. Sie hatsich auch hier im Wesentlichen nach den Bedürfnissen des Verkehrs gerichtet, soweit solcheunmittelbar an sie herantraten und groß genug erschienen, um eine besondere Geschäfts-verbindung im Auslande anzuknüpfen. Gegenwärtig kauft sie Wechsel auf die wichtigerenPlätze von England, Frankreich, Holland, Belgien, Schweiz, Dänemark, Skandinavien und