104
Der Ankauf und die Einziehung von Wechseln und Werthpapieren.
kann. Die Nebenstellen haben die Befugniß zur direkten Benachrichtigung nicht, dievielmehr durch ihre vorgesetzte Bankanstalt erfolgt, nur Nebenstellen mit mehreren Beamtenist sie seit 18. Dezember 1899 gestattet und vorgeschrieben.
Das Inkassogeschäst der Reichsbank hat in den ersten Iahren ihres Bestehens keineFortschritte, sondern sogar Rückschritte gemacht (vergl. Tab. 56). Seit dem Jahre 1885,nach der Errichtung der Abrechnungsstellen und der dadurch begünstigten Entwickelung desCheckverkehrs hat es sich rasch und stetig erweitert. Die jährliche Gesammtsumme der ein-gezogenen Auftragspapiere hat sich seitdem von 6 Millionen Mark ans 125 Millionen Markgehoben. In der 1885 gleichfalls beginnenden Zunahme der durchschnittlichen Größeder Einlieferungen zeigt sich der steigende Antheil der auf größere Beträge lautenden Checks.Der seit 1890 wieder eingetretene Rückgang des durchschnittlichen Betrages der Ein-lieferuugen weist nicht auf einen seitdem wieder verminderten Antheil der Checks, sondern aufderen immer tieferes Eindringen in die Volkswirthschaft hin, in der sie auch sür kleinereZahlungen, also auch in kleinen Beträgen in immer steigendem Maße in Aufnahmekommen. Unter den Checks selbst stehen im Jahre 1900 wieder diejenigen aus die Mit-glieder der Abrechnungsstellen mit ungefähr der Hälfte an der Spitze, fast ein Viertel warenChecks auf die Reichsbank, so daß also fast ^4 zu dem ermäßigten Satze von ^5 pro Milleeingezogen wurden. Die Minimalgebühr von 30 Pf. gelangte bei rund 20 Prozent,diejenige von 50 Pf. bei nur vier Prozent sämmtlicher eingelieferten Checks zur Anwendung.
Zur Einziehuug von Wechseln und sonstigen Werthpapieren für fremde Rechnunggehört auch die Einziehung der von Girokunden eingelieferten, auf den Platz selbstlautenden Inkafsopapiere (sogenannte Giroeinzugswechsel vergl. S. 56). Die Ein«lieferung dieser Papiere muß spätestens am Vormittage des dem Verfalltage unmittelbarvorhergehenden Werktages geschehen. Die Einziehung erfolgt gebührenfrei, nur aufunbezahlt gebliebene Wechsel ist eine seste Gebühr von 20 Pf. für jedes Stück zuentrichten.
Auch Papiere auf das Ausland übernimmt die Reichsbank zur Einziehung, dochhat dieser Geschäftszweig einen nenuenswerthen Umsang bisher nicht erreicht.