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Der Lombardverkehr.
Verlust gerathen, so erfolgt die Rückgabe des Unterpfandes nur nach seiner gerichtlichenKraftloserklärung. ^
Die Lombarddarlehne dürfen nach § 13,3 des Bankgesetzes auf einen Zeitraumbis zu 3 Monaten ertheilt werden. Gleichwohl hat sich die Bank im Interesse dergrößtmöglichen Liquidität ihrer Anlage das Recht der täglichen Kündigung vorbehalten,wie sie andererseits auch ihren Pfandscheinschuldnern das Recht einräumt, das Darlehntäglich theilweise oder ganz abzutragen/)
Während die Neichsbank noch nie Anlaß genommen hat, von dem vorbehaltenenRechte der täglichen Rückforderung ihrer Lombarddarlehne Gebranch zu machen, er-folgen die Rückzahlungen wie die Entnahmen neuer Darlehne ganz nach Bedarf undVermögen der Pfandscheinschuldner. Freilich ist die Willkür derselben keine unbegrenzte,denn die Bank sieht bei der Tilgung der Lombardschuld im Interesse eines einfachenGeschäftsgangs und zur Vermeidung unnöthiger kleiner Zahlungen darauf, daß Theil-zahlungen in der Regel nur in Beträgen von wenigstens 19 Prozent der schuldige»Summe, jedoch nicht unter 500 Mark erfolgen. Auch hält die Bank im Werthpapier-lombard darauf, daß bei einer Verringerung der Darlehnsschuld, falls die Entnahmenund Rückzahluugen von Darlehneu auf einem Pfandschein nicht in raschem Wechselerfolgen, der entsprechend freigewordene Theil des Unterpfandes zurückgenommenwird. Dadurch soll vermieden werden, daß die Lombardeinrichtung der Reichsbankzugleich zu andere» Zwecken, zur unentgeltlichen Ausbewahrung von Werthpapierenmißbraucht werde.
Die Berechnung der Lombardzinsen weicht von derjenigen des Wechseldiskontsab, insofern stets nur die thatsächliche Dauer des Darlehns maßgebend ist. Eine
i) Die Preußische Bank hatte in früheren Iahren und unter anderen Verhältnissen Lombarddarlehne aufeine feste Zeit ertheilt. Solche festen Darlehnc mit bestimmtem Rückzahlungstermin sind Anfang 1880 versuchsweiseauch von der Reichsbank und zwar zu ermäßigten Zinssätzen auf die Dauer von 6 Wochen bezw. 3 Monaten gewährtworden. Im ersteren Falle betrug die Ermäßiguug ^ Prozent, im letzteren 1 Prozent. Als Unterpfand waren lediglichbestimmte Kategorien deutscher Werthe, in erster Linie Anleihen des Reichs nnd der Bundessiaatcn, sowie die Aktienund Prioritäten der verstaatlichten deutschen Eisenbahnen zugelassen. Ein Umtausch der Unterpfänder war hier nurausnahmsweise und während der Dauer des Geschäfts nicht öfter als einmal, die Znschreibung neuer Darlehne aufdiesen Pfandscheinen aber überhaupt nicht gestattet. Dieser einschränkenden Anordnungen ungeachtet mußte die Ver-günstigung bereits wieder nach einem Vierteljahr zurückgenommen werden. Die Ziele, welche die Bank mit diesenMaßnahmen anstrebte, Hebung des Geschäftszweigs in einer Zeit geschäftlicher Depression durch Erhöhung des Dar-lehnsstands auf Grund einer verbreiterten Untcrpfandsbasis solidester deutscher Anlagewerthe, sind nicht erreicht worden,Von der Einrichtung ist verhältnißmäßig nur in geringem Maße Gebranch gemacht worden. Soweit dies geschah,traten die festen Darlehne zu dem ermäßigten Zinssatz an die Stelle von Darlehnen, die bisher zum gewöhnlichenProzentsatz zinsbar gewesen waren. Die Lombardunterlage, als Ganzes aufgefaßt, hatte sich weder dem Umfange,noch der Zusammensetzung nach geändert, die darauf basirte Lombardanlage zerfiel jetzt jedoch in zwei Theile, einen,der täglich gekündigt werden konnte, und einen zu festen Terminen fälligen. Die Veränderung hatte sich ausschließlichauf Koste» der Liquidität unter Schmälerung der Lombardgewinne vollzogen.