116
Der Lombardverkehr.
Maßregeln gegenmißbräuchlicheAusnutzungder Lombard-cinrichtungen seitensder Spekulation.
Der Lombardverkehrbei den Nebenstellen.
Kreditgewährung vielfach zweckmäßig durch die Inanspruchnahme des Lombardkreditsder Neichsbank. Gelder, auf deren Eingang in den nächsten Tagen schon mit Sicherheitgerechnet werden darf, kann der Bankier jetzt schon anlegen, indem er sich in derZwischenzeit mit dem empfangenen Vorschuß behilft, ein Vortheil, der nicht allein demBankier, sondern der gesummten Volkswirthschaft zu Gute kommt, uud der gerade beidem gespannten Geldstand am Quartalswechsel von besonderer Bedeutung ist. WenigeTage vor diesen Terminen sieht man die Lombardanlage der Reichsbank darum auchregelmäßig sprunghaft anschwellen und in den beiden nächsten Wochen ebenso raschwieder abnehmen.
So bequeme Einrichtungen können freilich mißbraucht werden. In der That sinddenn auch in früheren Iahren am Monatsschlusse Bankierdarlehne auf Werthpapiere undWechsel in großen Beträgen auf höchstens 2 Tage, dem Anscheine nach zu Zwecken derUltimoliquidation, öfter entnommen worden. Hieraus nahm die Neichsbank bereits imJahre 1880 Anlaß, auf solche in den letzten vier Werktagen oder am ersten Werktageines Monats beanspruchten Darlehne, welche sie nicht geradezu verweigern kann, sichdie Anrechnung von Zinsen für mindestens drei Tage vorzubehalten, auch wenn dieRückzahlung des Darlehns früher erfolgen sollte. Diese Frist ist schon im folgendenJahre aus 5, und ein halbes Jahr später auf 8 Tage erhöht worden. Um jedenMißbrauch seitens der Börsen zu verhindern, werden seit Beginn des Jahres 1887 aufdiese sogenannten Ultimodarlehne, wenn sie beim Quartalswechsel genommen werden, sogarZinsen für volle 14 Tage berechnet. Eine Ausnahme tritt an den Zweiganstalten nurbei solchen Darlehnsnehmern ein, die der Börsenspekulation augenscheinlich fern stehen.Bei diesen kommt auch auf die Darlehne, welche um die Zeit des Monats- und Viertel-jahrswechsels entnommen werden, die übliche Berechnung der Zinsen für die thatsächlicheDauer zur Anwendung. Dasselbe gilt für alle im Waarenlombard ertheilten Vorschüsse.
Der Lombardverkehr der einzelnen Bezirke ruht in der Hand der selbständigenBankanstalt. Diese stellt die Pfandscheine für den ganzen Bezirk, auch für die ihruntergeordneten Nebenstellen ans. Sie nimmt ferner die gesammten Effekten und Wechsel-unterpfänder in Verwahrung. Nur einige größere, mit zwei oder mehreren Beamtenbesetzte und deswegen neuerdings mit erweiterten Befugnissen ausgestattete Nebenstellendürfen die bei ihnen hinterlegten Lombardeffekten in eigenen Gewahrsam nehmen. Aberauch die Funktionen aller übrigen Nebenstellen im Lombardverkehr sind allmählichbeträchtlich erweitert worden. Der Lombardverkehr wickelt sich seitdem bei den Neben-stellen, von einigen wenigen, die rasche Erledigung der Geschäfte nicht berührendenKontrollen abgesehen, mit derselben Leichtigkeit und Einfachheit ab, wie bei den selb-ständigen Bankanstalten.