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Die Reichsbank : 1876-1900
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Die Diskontpolitik,

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1 393 Mark bei Beträgen von mindestens 500 000 Mark, 1 393,50 Mark beiBeträgen von mindestens 2 Millionen Mark.

Bei der Bewilligung des höheren Ankaufspreises mußte die Bank Verlust erleidenfür deu Fall, daß die angekauften fremden Goldmünzen nicht wieder zu höheren Preisenfür die Ausfuhr verkaust wurden. Der Goldbestand in Barren und fremden Münzendarf nach den Vorschriften des Bankgesetzes nur zu 1 392 Mark pro Pfund fein indie Bilanz eingestellt werden, und bei der Auspräguug des augekauften Goldes inReichsgoldmünzen erhält die Reichsbank gleichfalls nur 1 392 Mark pro Pfund fein.Man glaubte jedoch im Interesse der Stärkung der Goldreserve diesen kleinen Verlustübernehmen zu können.

Die Ersahrungen, welche mit diesen Erleichterungen der Goldeinsuhr gemachtwurden, rechtfertigten jedoch die Erwartungen, die man auf sie gesetzt hatte, nur ingeringem Maße oder überhaupt nicht. Es zeigte sich, daß die allgemeine Gewährungsolcher erleichternden Bedingungen für die Goldeinfnhr höchstens einen vorübergehendenErfolg haben könnte.

Demgemäß wurde» in der Folgezeit zinsfreie Vorschüsse aus Goldlieferungen nurvon Fall zu Fall gewährt und zwar nur auf Lieferungen im Betrage von mindestenseiner Million Mark. Der Ankauf von Gold zu eiuem höheren Preise als 1 392 Markist seit dem Jahre 1881 nicht mehr vorgekommen.

Während die Bankleitung auf diese Weise bestrebt war, günstige Konjunkturenfür die Herbeiziehung von Gold uach Kräften auszuuützen, hat sie niemals dazu gegriffen,ihren Goldvorrath durch Verweigerung der Goldzahlung oder durch Berechnung einerPrämie auf Gold zu schützen. Es hat sich zwar in Zeiten, welche die größte Ungunstder Verhältnisse aufwiesen, als nothwendig herausgestellt, die Abgabe von Gold zumZwecke der Ausfuhr in das Ausland auf die Reichshauptbank in Berlin zu beschränken jdenn in Augenblicken, in denen man in Rücksicht auf die Grundlage der deutschenWährung einem Goldexport mit hohen Diskontsätzen entgegen zu wirken genöthigtwar, verbot es sich von selbst, die Goldausfuhr dadurch zu erleichteru, daß die Reichs-bank die Kosten der Goldversendung von Berlin nach den Aussuhrhäfen Hamburg oderBremen selbst übernommen hätte. Dagegen hat die Reichsbankleituug nie darangedacht, bei der Hauptbank in Berlin die Herausgabe vou Gold zu verweigern oder anerschwerende Bedingungen zu knüpfen. Die Bankleituug hat den Goldvorrath nie alsSelbstzweck, sondern stets als Mittel zum Zweck der Aufrechterhaltung der deutschen Gold-währung angesehen, und diese Auftechterhaltung ist geknüpft an die unbedingte Sicherheit,von der Reichsbank auf Verlangen Goldgeld zu feinem Nennwerth zu erhalten. An dieserErkenntniß hat sich die Bankleitung auch in den schwierigsten Augenblicken während der

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