z^tt' Diskontpolitik,
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Entwickelung der deutschen Volkswirthschaft eingetreten ist, ohne eine im gleichen Maßefortschreitende Vermehrung des Geldumlaufs bewältigt werden konnte. Die Ansprüche,welche die Steigerung der Umsätze an die Neichsbank stellten, wurden dadurch wesentlichabgeschwächt.
Aber trotz der günstigen Entwickelung des Giro- uud Abrechnungsverkehrs, trotzder fortschreitenden Ersparnng von Baargeldübcrtragungen, ließ sich die volle Anpassungan die Vermehrung der durch Geld zu vermittelnden Umsätze nur bewirken durch einesehr beträchtliche Ausdehnung der deutschen Geldzirkulation, d, h, durch Herbeiziehungvon Gold von außerhalb und durch Steigerung der ungedeckten Notenausgabe.
Jede Ausdehnung der ungedeckten Notenausgabe hat ihre bestimmte Grenze in derRücksicht auf die Sicherheit der Noteneinlösung. Hier ist es Aufgabe der Diskont-sestsetzung, durch regulirende Einwirkung auf die Kreditansprüche für die Aufrechterhaltungeines gesunden Verhältnisses zwischen Barbestand und Notenausgabe Sorge zu tragen.Auf die Dauer und in größerem Umfang kann deshalb einer Steigerung des Bedarfsvon Umlaufsmitteln in letzter Linie nur genügt werden durch eine Vermehrung desmetallischen Theils der Zirkulation. Die Reichsbank war bei ihrer Begründung gedachtals die Vermittlerin des Goldzuflusses und der Goldprägungen, und sie hat diese Ver-mittelung so vollständig übernommen, daß sie alles vom Ausland kommende und fürden deutschen Geldumlauf bestimmte Gold in Barren und fremden Sorten an sich zieht,und daß sie thatsächlich der einzige Private ist, der von dem Recht der freien Gold-prägung Gebrauch macht. Ans diesem Felde war es ihre Ausgabe, durch ihre Diskont-politik den notwendigen Zufluß von Gold zu befördern.
In welchem Umfang dies der Neichsbank gelungen ist, ergiebt sich aus folgendemRückblick:
Der Gesmnmtbetrag der Goldankäufe der Reichsbank von 1876 bis 1900 stelltesich auf 2 629 Millionen Mark. Davon sind ihr 315,5 Millionen Mark von derNeichsregierung in den Iahren 1876 bis 1879 in Durchführung der Münzreform über-wiesen worden/ den ganzen Rest von 2 314 Millionen Mark hat sie auf Grund desArt. 14 des Bankgesetzes von Privaten angekauft. Weitaus der größte Theil der an-'gekauften Goldbarren und ausländischen Goldmünzen ist von der Reichsbank zur Aus«Prägung in Reichsgoldmünzen an die deutschen Münzstätten abgeliefert worden. Ins-gesammt beliefcn sich die ans Rechnung der Neichsbank erfolgten Goldprägungen auf2 317 Millionen Mark. Zum Wiederverkauf, theilweise für die Ausfuhr, theilweisefür die inländische Industrie, gelangten 248 Millionen Mark (vergl. Tab. 16).
Von den gesammtcn Goldankäufen, welche die Neichsbank ausgeführt hat, ist nurein kleiner Theil in ihren eigenen Beständen verblieben. Weitaus der größte Theil ist
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