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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
Seite
188
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Dic r!eistu>uie» für die ^in>inzvcrw>iltmuie>i des IieichS und der Bundcsstacitcn.

Ferner ist den Kassen, welche nnmittelbar mit der Reichshauptkasse, der Preußischen Generalstaatskasse und der Generalpostkasse abrechnen, gestattet, die Bestände auf ihrenGirokonten aus dem Giroguthaben der letzteren zu verstärken. Es geschieht dies durchAusstellung und Uebergabe besonders gestalteter Checks von verschiedener Farbe an diedas Konto führende Neichsbankanstalt, welche die Beträge, auf welche die Checks lauten,sogleich dem Girokonto der einliefernden Kasse gutschreibt und für schleunige Abbuchungder gutgeschriebenen Summen von dein Girokonto der betreffenden Zentralkasse sorgt.Für die Badischen an den Neichsbank-Giroverkehr angeschlossenen Landeskassen ist eineentsprechende Einrichtung nicht getroffen.

Damit durch die Einreichung solcher Checks die Guthaben der Zentralkassen nichterschöpft werden und eine Verletzung des § 22 des Bankgesetzes vermieden wird, nachwelchem die Neichsbank nur bis zur Höhe des Guthabens Zahluugen leisten, also demReiche und den Bundesstaaten gegenüber nicht in Vorschuß treten darf, sind mit denFinanzverwaltungen des Reichs und Preußens entsprechende Vorkehrungen vereinbartworden.

Für die Girokonten der Reichshauptkasse, der Preußischen Generalstaatskasse undder Badischen Generalstaatskasse gilt sodann die besondere Vorschrift, daß zu ihrenGunsten bei allen Ncichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen Einzahluugen auch vonPersonen, lvelche kein Neichsbank-Girokonto besitzen, unentgeltlich bewirkt werden können,für die beiden Staatskassen jedoch nur in Beträgen von mindestens 19 900 Mark.

Endlich sind auch einzelne nicht an Rcichsbankplätzen belegene Reichs« und Staats-kassen gleichwohl im Interesse ihres Geldverkehrs in den Giroverkehr einbezogen.Wirkung des Giro. Der so gestaltete Neichsbankverkehr der Reichs- und Staatskassen hat sich

"und^Staatskss? bewährt. Er erspart für letztere nicht nur zahlreiche mit Kosten und Gefahren verknüpfteBaarsendungen, sondern überhebt sie auch dadurch, daß sie jederzeit ihre Geldvorrätheaus denjenigen der Neichsbank ergänzen können, der Nothwendigkeit, größere Beständezu halten, die dafür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und die damit verbundenenGefahren zu tragen. Indem sie ihre verfügbaren Gelder der Reichsbank zuführen unddamit die metallische Deckung für deren Noten vermehren, machen sie Umlaufsmittel derVolkswirthschaft nutzbar, welche sonst brach liegen würden. Die hieraus auch der Neichs-bank erwachsenden Vortheile werden freilich nicht unerheblich dadurch abgeschwächt, daßdie Reichs- und Staatskassen crfahrungsmäßig die erheblichsten Anforderuugen an denMetallvorrath der Reichsbank gerade zu deu Zeitpunkten stellen, zu welchen auch vonanderer Seite die größte« Ansprüche erhoben werden.

Durch den Anschluß an den Reichsbank-Giroverkehr haben sodann die Reichs-und Staatskassen den nicht zu unterschätzenden Vortheil gewonnen, sich der Giroein-