Die Regelung des Geldumlaufs.
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Auf der anderen Seite ist die Bank bestrebt, den Verkehr nach Möglichkeit mitdem nöthigen kleinen Geld zu versehen. Die Bankanstalten sind angewiesen, für dieAusstattung des Verkehrs mit kleinem Geld nachhaltig Sorge zu tragen. Sie habenden Wünschen des Publikums auf Hergabe von Thalerstiicken, Reichssilber-, Nickel- uudKupfermünzen jederzeit bereitwilligst zu entsprechen und diese Münzen auf Verlangennicht nur in kasscnmäßig formirten Beuteln, sondern auch eingerollt in kleineren Beträgenzu verabfolgen. Vor Allem hat sich die Reichsbank stets bemüht,'das Publikum aufdie Thalerstücke hinzuweisen, von denen in den Kassen der Bank noch immer eingroßer Bestand vorhanden ist. Die Bankanstalten haben Auftrag, bei deu iu Silber-geld zu leistenden Zahlungen thunlichst Vereinsthaler deutscher Prägung zu ver-ausgaben.
Dagegen macht die Neichsbank von dem Rechte, größere Beträge auch gegen denWillen des Zahlungsempfängers in Thalerftücken zu bezahlen, grundsätzlich keinen Ge-brauch. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, dem deutschen Verkehr diejenigen Beträgevon Goldgeld zu liefern, die er benöthigt. Der starken Nachfrage uach Kronen kann siefreilich nur in beschränktem Umfange genügen, da der in ihren Kassen vorhandeneBestand an dieser Münzsorte stets nur ciu geringer ist. Ueberdies halten bekanntlichgewisse münztechnische und währungspolitische Bedenken die Finanzverwaltung davonab, den Bestrebungen ans starke Vermehrung der Kronenprägung allzusehr nachzugeben.Dagegen ist die Bank stets bereit, aus Verlangen ihre Zahlungen in Doppelkronenzu leiste». Nur Anträge auf Überlassung von Gold für die Ausfuhr unterliegen derBeschränkung, daß sie vou den Zweiganstalten an die Neichshauptbank in Berlin zuverweisen sind. Der Grund dieser Bestimmung ist, daß die Neichsbank die Goldaussuhruicht dadurch erleichtern will, daß sie selbst die Kosten des Goldtransports bis zu denuahe an der Grenze gelegenen Zweiganstalten übernimmt.
Indem die Bank aus Verlangen in Goldgeld zahlt und nicht nur die Thaler,sondern freiwillig auch die Scheidemünzen unbeschränkt in Zahlung nimmt, ermöglichtsie es dem Verkehr, alle überflüssigen Thaler und Scheidemünzen an ihre Kassen ab-zustoßen. Auf diese Weise wird bewirkt, daß sich der Umlauf von Thalern undScheidemünzen und der Bedarf des Verkehrs an kleinem Geld soweit wie irgend möglichdecken. Bei dem großen Betrage der noch vorhandenen Thaler hat dieses Verhalten fürdie Reichsbank namentlich in früheren Iahren die unangenehme Folge gehabt, daß ihrSilbervorrath auf Kosten ihres Goldbestandes einen bedenklich großen Raum einnahm.Gleichwohl hat die Bankleitung niemals daran gedacht, ihre Goldzahlungen einzustellen, undzwar nicht nur in Rücksicht aus die Bequemlichkeit des Geldverkehrs, sondern in weithöhcrem Maße aus bereits erörterten währnngspolitischen Gründen (vcrgl. S. 147, 148).