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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
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Die Bantnovelle vom 7. Juni 1899 als Ergebnißder bisherigen Entwickelung.

ie Verfassung der Reichsbank hat in dem Vierteljahrhundert ihres Bestehens Die Erfahrungenin allen wesentlichen Zügen sich als ein für seine Zwecke wohl geeigneter '"^ deutschen

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Nahmen erwiesen. Sie hat dem zentralen Geldinstitut Deutschlands einefortschreitende Entwickelung gestattet, und sie hat eine Befriedigung der großen Ansprüche,welche durch die ungewöhnliche Entfaltung der wirthschaftlichen Kräfte hervorgerufenwurden, möglich gemacht. Zu allen den Leistungen im Dienste der deutschen Volks«wirthschaft, die in den vorstehenden Abschnitten auseinandergesetzt sind, wäre die Neichsbanknicht im Stande gewesen, wenn ihre Verfassung nicht auf richtigen Grundsätzen beruht hätte.

Dagegen hat im Laufe des letzten Jahrzehnts die ungeahnte Vergrößerung undErweiterung aller wirthschaftlichen Verhältnisse die Frage nahe gelegt, ob nicht aufGrundlage der bestehenden Bankverfassung gewisse Aenderungen in Einzelheiten nothwendigseien, um die Reichsbank auch für die Zukuuft in Stand zu setzen, deu gesteigertenVerkehrsbedürfnissen in vollem^Umfang und ohne störende Reibuugen gerecht zu werden.Es handelt sich dabei namentlich um eine Vergrößerung der Basis, auf welcher dieReichsbank steht, um eine Erweiterung der Mittel und Rechte, deren sie zur Erfüllungder ihr zufallenden Aufgaben bedarf.

Um die sich im Laufe der Entwickelung als wünschenswert!) herausstellendenAenderungen möglich zu machen, ist im Bankgesetz vom 14. März 1875 dem Reichedas Recht vorbehalten worden, zuerst zum 1. Januar 1891, alsdann aber von 1t) zu1l) Iahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung die Reichsbank aufzuhebenoder die sämmtlichen Antheile der Reichsbank zu ihrem Nennwerth zu erwerben. BeimAblauf der ersten Frist von 15 Iahren hat sich das Reich damit begnügt, sich einenhöheren Antheil am Reingewinn der Reichsbank auszubedingen. Der starke Rückgangdes Zinsfußes, der seit der Mitte der 70 er Jahre eingetreten war, ließ eine Modifikation