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Die Reichsbank : 1876-1900
Entstehung
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Die Bnnknovcllc vom 7. Juni 1899 als Ergebnis! der bisherigen Entwickelung,

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Der Entwurf erfuhr im Reichstage bedeutende Veränderungen, die jedoch nichtüber seinen Grundgedanken hinausgingen, sondern sich im Ganzen in derselben Richtungbewegten, wie die Regierungsvorlage. Sowohl die Erhöhung des Grundkapitals alsauch die Erweiterung des steuerfreie» Notenkontingents der Neichsbank wurden gegenüberden Vorschläge» des Entwurfs beträchtlich verstärkt. Dagegen wurde die Bindung derPrivatnotenbanken cm die Diskontpolitik der Reichsbank abgeschwächt und mit beschränkendenBestimmungen über den Privatdiskontsatz der Neichsbank verknüpft. Die Dividende derAntheilseigner wurde zu Guusten des Reichs noch mehr verkürzt, als in dem Entwürfebeabsichtigt war.

Der Buudesrath stimmte den vom Reichstag beschlossenen Abänderungen zu/die Generalversammlung der Antheilscigner der Reichsbank erklärte sich mit den Be-stimmnngen eiuverstanden. Am 7. Juni 1899 erhielt die Vorlage Gesetzeskraft.

Die Erhöhung der eigenen Mittel (des Grundkapitals und des Reservefonds) Die Erhöhung desder Reichsbank war eine Forderung, die ihre Begründung in der gescnnmten Ausdehnungder Geschäftstätigkeit der Neichsbank hatte (vergl. Tab. 6). Die durchschnittliche zins- der Neichsbank.bringende Anlage der Neichsbank (Wechsel, Lombard und Diskonteffekten) ist gestiegen von454,2 Millionen Mark im Jahre 1876 auf 900,z Millionen Mark im Jahre 1900.In derselben Zeit ist der durchschnittliche Notenumlauf von 684,9 Millionen Mark auf1138,6 Millionen Mark und die Summe der täglich fälligen Verbindlichkeiten ein-schließlich des Notenumlaufs vou 903,? Millionen Mark auf 1651,z Millionen Markangewachsen.

Nun ist allerdings die Höhe des Grundkapitals für eine Zentralnotenbank nichtvon der großen Bedeutung, welche ihr vielfach zugeschrieben wird. Die wichtigstenBetriebsmittel einer Notenbank sind die Noten und die fremden Gelder. Die Anpassungdes Geldumlaufs an die Veränderungen des Geldbedarfs erfolgt in der Hauptsache ver-mittels der elastische» Notenausgabe, durch welche die vorhandenen Zahlungsmittel inner-halb der durch die Sicherheit der Noteneinlösuug gegebenen Schranken vermehrt werdenkönnen. Die Erhöhung des Kapitals einer Notenbank dagegen schafft keine neuen Um-laufsmittcl, sondern überträgt nur Baargeld aus dem freien Verkehr in die Bankkassen jdadurch erfahren die im freien Verkehr befindlichen Umlaufsmittel zunächst eine Ver-minderung, die durch eine gesteigerte Inanspruchnahme der Bank wieder ausgegliche»werde» muß. Die Annahme, daß durch eine starke Erhöhung des Grundkapitals derBank eine nachhaltige Ermäßigung ihres Diskontsatzes ermöglicht werden würde, beruhtmithin auf unzutreffenden Voraussetzungen und auf unrichtigen Vorstellungen über die'Bedeutung des Grundkapitals für eine Notenbank, dem im Wesentlichen der Charaktereines Garantiefonds gegenüber den Inhabern der Noten, den Besitzern von Giroguthaben