Die Banknovelle vom 7. Juni 1899 als Ergebniß der bisherigen Entwickelung.
deckung der Noten und der sämmtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten vorgekommensind. Bei der Berathung über das Bankgesetz im Jahre 1875 war von Seiten derRegierung die Annahme ausgesprochen worden, daß Kontingcntsüberschreitungen erst danneintreten würden, wenn die Deckung der Noten durch Metall auf etwa 55 Prozentzusammengeschrumpft seij in den letzten Iahren (seit 1895) sind bei der Neichsbankhäufig Kontingentsüberschreitungen vorgekommen, während die metallische Noteudcckung70 Prozent überstieg.
Die allmählich zu knapp gewordene Bemessung des Kontingents hat sich bisherfür die Verkehrswelt nicht störend fühlbar gemacht, weil die Leitung der Neichsbank, sooft es die Rücksicht auf ibren gesammten Stand erlaubte, bei Kontingentsüberschreitunge»von einer Erhöhung des Diskonts auf 5 Prozent und darüber Abstand genommen nndes vorgezogen hat, den die Diskonterträgnisse überschreitenden Steuerbetrag aus deu Mittelnder Reichsbank zu bestreike». Aber eiue solche durch die Rücksicht aus das Gemeinwohlhinlänglich gerechtfertigte Uebung läßt sich, wie in der Begründung zur Bankuovelledargelegt ist, nur solange aufrecht erhalten, als es sich um verhältnißmäßig seltene Ueber-schreitungen und um solche von nicht allzu langer Dauer handelt. Die Häufigkeit, Dauerund Stärke der Überschreitungen hat nun aber seit 1895 in so starkem Maße zu-genommen, daß im Lanfe des Jahres 1898 bereits 16, im Laufe der Jahre 1899 und1900 sogar je 20 Überschreitungen vorgekommen sind (vergl. Tab. 22). Vom Jahre 1896an hat jede Quartalswende die Reichsbank in die Notensteucr gebracht, und im Jahre 1899dauerten die Überschreitungen während des ganzen vierten Quartals ununterbrochen an.
Um der Reichsbank für die Zukunft in dieser Beziehung die nöthige Bewegungs-freiheit zu sichern, schlug die Regierungsvorlage eiue Erhöhung des Kontingents aus400 Millionen Mark vor. Von der vielfach verlangten gänzlichen Aufhebung der Noten-steucr für die Neichsbank wurde abgesehen, obwohl die Reichsbank in ihrer Diskontpolitiksich niemals von den Intentionen dieses Systems hat mechanisch beeinflussen lassen.Hinsichtlich der Privatnotenbanken hatte die Notensteuer die Wirkung gehabt, daß siederen ungedeckten Notenumlauf auf den Betrag ihrer Koutingente beschränkte. Eineeinseitige Aushebung der Notensteuer für die Reichsbank wollte man vermeiden.Außerdem hat das gauze System auch für die Reichsbank immerhin den bedingtenNutzen, daß die Überschreitung der Kontingentsgrenze stets eine Art Warnungssignalfür die Geschäftswelt ist und für diese die nothwendigen Diskonterhöhungen leichterverständlich macht.
Dieser letztere Umstand ließ es geboten erscheinen, wenn man einmal die Noten-steuer für die Reichsbank beibehalten wollte, mit der Erhöhung des steuerfreienKontingents nicht allzuweit zu gehen. Dasselbe Kompromiß, welches zu der stärkeren
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